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Die Einführung einer dritten Geschlechtsoption in das Personenstandsgesetz wurde am 13. Dezember 2018 vom Bundestag beschlossen. Dies wirkt sich auch auf Stellenausschreibungen aus.
Bei Einstellungsgesprächen ist der Arbeitgeber daran interessiert, möglichst viele Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu erfahren.
AM 01.10.2016 trat eine Neuregelung im AGB-Recht in Kraft, die vor allem neben Onlinehändlern Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung betrifft.
Neue Mitarbeiter einzustellen, ist für Betriebsinhaber oft mit viel Bürokratie verbunden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und insbesondere die Pflichten des Arbeitgebers.