Aus- und Weiterbildung
Strategische Professionals
Dazu zählen die Geprüften Informatiker/Informatikerinnen und die Geprüften Wirtschaftsinformatiker/Wirtschaftsinformatikerinnen. Sie sind befähigt, die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt zu positionieren und fortzuentwickeln sowie strategische Allianzen und Partnerschaften zu schließen, und verfügen über einen erweiterten Verantwortungsumfang.
Geprüfte Informatiker/Informatikerinnen (Certified IT Technical Engineer)
Sie sind befähigt, IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend weiterzuentwickeln, Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie und Entwicklung Entscheidungen zu treffen und Personalmaßnahmen zu entwickeln und zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.
Geprüfte Wirtschaftsinformatiker/Wirtschaftsinformatikerinnen (Certified IT Business Engineer)
Sie sind befähigt, die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend weiterzuentwickeln, Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie und Entwicklung Marketing, Vertrieb, Finanzwesen und Controlling sowie Beratung Entscheidungen zu treffen und Personalmaßnahmen zu entwickeln und zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.
Sie sind befähigt, IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend weiterzuentwickeln, Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie und Entwicklung Entscheidungen zu treffen und Personalmaßnahmen zu entwickeln und zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.
Geprüfte Wirtschaftsinformatiker/Wirtschaftsinformatikerinnen (Certified IT Business Engineer)
Sie sind befähigt, die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend weiterzuentwickeln, Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie und Entwicklung Marketing, Vertrieb, Finanzwesen und Controlling sowie Beratung Entscheidungen zu treffen und Personalmaßnahmen zu entwickeln und zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.
Zulassungsvoraussetzung
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) 1. Eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung in einer der in § 1 Abs. 4 genannten Abschlüsse oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann sowie Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement entsprechend § 7 dieser Verordnung
3. sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis und englische Sprachkenntnisse nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 27 oder 29 genannten Aufgaben haben.
(3) Die Antragsteller müssen belegen, dass sie berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache Englisch bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen können und dabei befähigt sind, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen, auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat in englischer Sprache reagieren können und über ein angemessenes Ausdrucksvermögen verfügen.
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass sie Qualifikationen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
2. eine mit Erfolg abgelegte Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann sowie Qualifikationen im Bereich Mitarbeiterführung und Personalmanagement entsprechend § 7 dieser Verordnung
3. sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis und englische Sprachkenntnisse nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in den §§ 27 oder 29 genannten Aufgaben haben.
(3) Die Antragsteller müssen belegen, dass sie berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache Englisch bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen können und dabei befähigt sind, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen, auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat in englischer Sprache reagieren können und über ein angemessenes Ausdrucksvermögen verfügen.
Der Nachweis über englische Sprachkenntnisse erfolgt durch das Zeugnis einer Bildungseinrichtung, durch das Zeugnis über einen Sprachtest oder den Beleg eines berufsrelevanten Auslandsaufenthalts.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass sie Qualifikationen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
- Strategische Prozesse
- Projekt- und Geschäftsbeziehungen
- Strategisches Personalmanagement.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
- Weiterführende Hinweise zur Erstellung der Fallstudie können Sie hier nachlesen.
- Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung
|
schriftlich
|
Gespräch
|
Fallstudie/
Fachgespräch |
Anmelde-
schluss |
---|---|---|---|---|
Herbst 2024
|
18.11.2024
|
Februar/
März 2025 |
August/
September 2025 |
01.09.2024
|
Herbst 2025
|
17.11.2025
|
Februar/
März 2026 |
August/
September 2026 |
01.09.2025
|
Herbst 2026
|
16.11.2026
|
Februar/
März 2027 |
August/
September 2027 |
01.09.2026
|
Herbst 2027
|
15.11.2027
|
Februar/
März 2028 |
August/
September 2028 |
01.09.2027
|
Gliederung der Prüfung:
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
- Situationsaufgabe (Projekt- und Geschäftsbeziehungen)
Das Gespräch umfasst folgende Qualifikationen:
- Strategisches Personalmanagement
Die Fallstudie umfasst folgende Qualifikationen:
- Strategische Prozesse
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 562,00 Euro und für Teilwiederholer 281,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Informatiker/-in oder Geprüfte/-r Wirtschaftsinformatiker/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung + Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.