Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Berufsspezialisten für Elektronik Mobilität (IHK)

Die Absolventen lösen Problemstellungen bei komplexen technischen Systemen der Verkehrsbranche. Einsatzbereiche sind zum Beispiel Bus und Betriebshöfe, Zugleit- und Sicherungssysteme sowie Werkstatt und Betriebsanlagen.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

(1)
  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik oder Mechatronik nach Berufsbildungsgesetz oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Industriemechaniker oder in einem Ausbildungsberuf im gewerblich-technischen Bereich nach der Handwerksordnung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in §1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Teil besteht aus zwei zu bearbeitenden Aufgabenteilen mit folgenden Schwerpunkten:
  1. Grundlagen Mobilität und digitale Querschnittstechnologien
  2. Wählbarer Schwerpunkt in
    a. Kraftomnibusse oder
    b. Schienenfahrzeuge oder
    c. Zugleit- und Sicherungstechnik
Der Schwerpunkt Grundlagen Mobilität ist obligatorisch für alle zu prüfenden Personen. Der wählbare Schwerpunkt ist nach Absatz 1 Nummer 2 a, b oder c festzulegen und bei der Anmeldung zur Prüfung anzugeben.
Wer die schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat, wird zum praktischen Prüfungsteil zugelassen.
Der Praxisorientierte Teil ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreitung der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. In dem jeweiligen Qualifikationsbereich können insbesondere folgende Inhalte geprüft werden:
  1. Funktionsweise von Fahrzeugen, Fahrzeugkomponenten oder technischen Anlagen erläutern
  2. Arbeitsabläufe planen und abstimmen, technische Unterlagen auswerten sowie Material, Messmittel und Werkzeug disponieren
  3. Schutzmaßnahmen prüfen
  4. Fahrzeugkomponenten verorten, benennen, Aufbau und Funktion erläutern
  5. Fehlerursachen und Lösungsansätze finden und begründen
  6. Dokumentation erstellen
Der Praxisorientierte Handlungsauftrag soll mindestens 45 Minuten umfassen und 60 Minuten nicht überschreiten.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung schriftlich praktisch Anmeldeschluss Schwerpunkt
2025 28.08.2025 KW. 40/41 (unter vorbehalt) Termin wird im Dezember
freigeschaltet
Kraftomnibusse
2026 in Planung in Planung

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln für Erstableister 574,00 Euro (474,00 Euro für die schriftliche Prüfung und 100,00 Euro für die praktische Prüfung) und für die Teilwiederholung jeweils 237,00 Euro und bei Vollwiederholung 474,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach dem jeweiligen Prüfungsteil separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.