Aus- und Weiterbildung
Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter - der eine der folgenden Tätigkeiten ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Ausübung des Bewachungsgewerbes (§34 a) ist erlaubnispflichtig. Erforderlich ist hierfür der Nachweis der Sachkundeprüfung.
Der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung ist bei folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreifen)
- Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 des Asylgesetzes oder anderer Immobilien und Einrichtungen, die auch der vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Allgemeine Informationen zum Bewachungsgewerbe § 34 a
Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ablegen?
Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter - der eine der folgenden Tätigkeiten ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (so genannte Citystreifen, und so weiter)
- Schutz vor Ladendieben (so genannte Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
- Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht mehr in den drei genannten Bereichen einsetzen!
Ausnahmen
Von der Sachkundeprüfung sind Personen befreit, die über folgende Ausbildungsabschlüsse verfügen:
- Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst und Bundesgrenzschutz
- Laufbahnprüfung für den mittleren Justizvollzugsdienst
- Feldjäger der Bundeswehr
- Fachkraft für Schutz- und Sicherheit beziehungsweise wer über folgende Weiterbildungsabschlüsse verfügt:
- Geprüfte Werkschutzfachkräfte
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte
- Geprüfte Werkschutzmeister
- Geprüfte Meister für Schutz- und Sicherheit
Befreit sind auch Personen, die bis zum 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren. Das trifft für Bewachungsunternehmer nur zu, wenn sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis sind und mit der Gewerbeanzeigenach § 14 Gewerbeordnung auch gleichzeitig Bewachungstätigkeiten angemeldet haben. Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie auch an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Ausnahmeregelungen sind in § 5 der Bewachungsverordnung (BewachV) detailliert dargestellt. Freistellungen werden durch die erlaubniserteilende Behörde (Ordnungsamt) ausgestellt. Als Nachweis dienen Zeugnisse und Verträge.
Wer ist zuständig?
Die Sachkundeprüfungen werden ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammern abgenommen. Prüfungsteilnehmer müssen im IHK Bezirk Köln ihren Beschäftigungsort, die besuchte Aus- oder Fortbildungsstätte oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.
Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung?
Um die Prüfung ablegen zu dürfen, müssen die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Es wird nicht im Vorfeld geprüft, ob ein Vorbereitungslehrgang besucht wurde, noch ob sonstige persönliche Voraussetzungen bestehen.
Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Weiterbildungseinrichtungen die entsprechende Vorbereitungskurse durchführen finden Sie im letzten Menüpunkt unter Lehrgangsträger.
Hinweise zur Prüfung
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (120 Minuten) und einem mündlichen Prüfungsteil (15 Minuten je Prüfling). Mündlich können bis zu fünf Personen gleichzeitig geprüft werde. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil sind jeweils mit Punkten zu bewerten. Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil mit mindestens 50 Prozent der zu vergebenen Gesamtpunkte für den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Der mündliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenen Gesamtpunkte für den mündlichen Prüfungsteil erfolgreich abgelegt werden. Wenn der mündliche Prüfungsteil nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt wurde, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden. Bei Nichtbestehen können die einzelnen Prüfungsteile wiederholt werden. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Teilnehmer eine durch die IHK ausgestellte Bescheinigung.
Was ist Gegenstand der Sachkundeprüfung?
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf-und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt „Rahmenstoffplan Bewachungsgewerbe“.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Anmeldung den Menüpunkt “Allgemeine Hinweise” gelesen haben sowie den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine). Es gibt eine Teilnehmerbegrenzung!
Prüfungstermine
Prüfung | schriftlich | mündlich | Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
2024 | 18. – 21.11.2024 | 02. – 04.12.2024 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 13. – 17.01.2025 | 27. – 29.01.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 17. – 21.03.2025 | 31.03. und 01. – 02.04.2025 |
28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 14. – 18.04.2025 | 28. – 30.04.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 12. – 16.05.2025 | 26. – 28.05.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 14. – 18.07.2025 | 28. – 30.07.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 15. – 19.09.2025 | 29. – 30.09. und 01.10.2025 |
28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 13. – 17.10.2025 | 27. – 29.10.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
2025 | 17. – 21.11.2025 | 01. – 03.12.2025 | 28 Kalendertage vor dem Prüfungstermin |
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, Gesamtprüfung 179 Euro, Wiederholung der Sachkundeprüfung 148 Euro und die Teilwiederholung der Sachkundeprüfung (mündlicher Teil) 81 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei nicht Teilnahme wird die volle Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan für das Bewachungsgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Sachkundeprüfung.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu dem Thema Bewachungsgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB) - § 34a Gewerbeordnung (GewO) des DIHKs (DIHK Info Abgrenzung), dort sind Informationen zu den Sicherheitstätigkeiten nachzulesen und die Abgrenzung ist erklärt.
- Die Satzung der IHK Köln für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe können Sie sich hier ansehen.
Literatur zum Selbststudium
Wir haben für Sie eine unverbindliche Liste aufgestellt:
- Leitfaden Sachkundeprüfung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
3 Bücher
Rechtliche Grundlagen, 19,50 Euro*
Grundzüge der Sicherheitstechnik, 5,00 Euro*
Umgang mit Menschen, 12,00 Euro*
SecuMedia Verlags GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 55205 Ingelheim, Telefon: 06725 9304-0, Telefax: 06725 5994, Internet: www.secumedia.info, E-Mail: info@secumedia.de - Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe – Optimal vorbereitet auf die Sachkundeprüfung (Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO)
Dr. phil. Ulrich Jochmann, Jörg Zitzmann, Boorberg Verlag, 11. Auflage, 2017, 178 Seiten, 25,80 Euro*, ISBN: 978-3-415-06026-5 - Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe in Frage und Antwort
Dr. phil. Ulrich Jochmann, Jörg Zitzmann, Boorberg Verlag, 8. Auflage, 2015, 126 Seiten, 16,80 Euro*, ISBN: 978-3-415-05530-8
Buchservice im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co.KG, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart, Telefon: 0711 7385-0, Telefax: 0711 7385-100, Internet: www.boorberg.de
(Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.