Aus- und Weiterbildung
(3) Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
Geprüfte Küchenmeister
Sie sind qualifiziert, im Gastgewerbe Aufgaben als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
- Zulassungsvoraussetzung
- Hinweise zur Prüfung
- Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch
- Hinweise zur Prüfung (praktischer Teil)
- Anmeldung zur Prüfung
- Prüfungstermine
- Prüfungsgebühr
- Weitere Informationen zur Prüfung
- Deutscher Qualifikationsrahmen
- Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
- FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Zulassungsvoraussetzung
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Achtung: Sie wohnen nicht im IHK-Bezirk Köln? Dann bitte fragen Sie vor Lehrgangsbeginn bei einer Ihrer regional ansässigen IHK nach der Zulassung und einem Prüfungsplatz.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens weitere vier Jahre Berufspraxis nachweist.
(4) Der Prüfungsteil Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
(5) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 bis 3 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(6) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Praktische Prüfung.
(2) Der Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung.
(3) Der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten.
Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch
Auszug aus der Verordnung für die Prüfung:
(5) Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils Handlungsspezifische Qualifikationen wird ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 5 Abs. 1 und 5 beziehen.
(5) Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils Handlungsspezifische Qualifikationen wird ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 5 Abs. 1 und 5 beziehen.
Qualifikationsschwerpunkte:
- § 5 (5) Gäste beraten und Produktevermarkten
- § 5 (1) Mitarbeitende führen und fördern
Für Ihre Prüfungsvorbereitung können Sie nachfolgend die Kriterien nachlesen, die unter anderem bewertet werden:
Bewertungskriterien:
- Fachlicher Inhalt
- Inhaltliche Richtigkeit
- Lösungsmöglichkeiten angesprochen
- Vor- und Nachteile der Lösungsmöglichkeiten
- Fachlich richtige Gliederung
- Aufgabe gelöst
- Kommunikationsverhalten
- Gesprächsführung
- Einleitung/Begrüßung
- Thema aufbauen
- Überzeugend dargestellt
- Zusammenfassung
- Gesprächsverhalten
- Sicheres Auftreten
- Freundlichkeit
- Gastlichkeit
- Blickkontakt
- Verständliche Formulierung
- Wortwahl/Ausdruck
- Stimme/Modulation
- Eingehen auf den Gesprächspartner
Mündliche Prüfungstermine erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung.
Hinweise zur Prüfung (praktischer Teil)
Auszug aus der Verordnung für die Prüfung:
§ 6 Praktische Prüfung
(1) Im Prüfungsteil Praktische Prüfung ist eine Situationsaufgabe zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhaltet, wie sie für die betriebliche Praxis des Küchenmeisters und der Küchenmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, aus einem vorgegebenen Warenkorb eine fünfteilige Speisenfolge für sechs Personen, bestehend aus Vorspeise, Suppe, Zwischengericht, Hauptgericht und Nachspeise, planen, zubereiten und präsentieren zu können. Die kalte und die warme Küche sowie die Küchenkonditorei sind zu berücksichtigen. Der Prüfungsausschuss beschließt den Warenkorb, der Pflicht- und Ergänzungsbestandteile enthält und in den Höchstmengen der zu verwendenden Hauptbestandteile sowie im Wert zu begrenzen ist.
(2) Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die anfallenden Arbeiten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Hygiene selbstständig ausführen zu können. Es ist ein Menü und ein Arbeitsablaufplan schriftlich unter Aufsicht auszuarbeiten. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt mindestens 60, höchstens 120 Minuten. Die praktische Umsetzung erfolgt unter Aufsicht und soll mindestens neun Stunden und nicht länger als zwölf Stunden dauern. Die gefertigte Speisenfolge ist zu präsentieren. Insgesamt soll die praktische Prüfung nicht länger als 14 Stunden dauern. Der Prüfungsausschuss legt die jeweilige Fertigungszeit fest. Die Prüfung soll sich auf mindestens zwei, höchstens auf drei aufeinander folgende Tage verteilen.
(3) In Rahmen der Situationsaufgabe sind folgende Qualifikationsinhalte zu prüfen:
§ 6 Praktische Prüfung
(1) Im Prüfungsteil Praktische Prüfung ist eine Situationsaufgabe zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhaltet, wie sie für die betriebliche Praxis des Küchenmeisters und der Küchenmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, aus einem vorgegebenen Warenkorb eine fünfteilige Speisenfolge für sechs Personen, bestehend aus Vorspeise, Suppe, Zwischengericht, Hauptgericht und Nachspeise, planen, zubereiten und präsentieren zu können. Die kalte und die warme Küche sowie die Küchenkonditorei sind zu berücksichtigen. Der Prüfungsausschuss beschließt den Warenkorb, der Pflicht- und Ergänzungsbestandteile enthält und in den Höchstmengen der zu verwendenden Hauptbestandteile sowie im Wert zu begrenzen ist.
(2) Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die anfallenden Arbeiten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Hygiene selbstständig ausführen zu können. Es ist ein Menü und ein Arbeitsablaufplan schriftlich unter Aufsicht auszuarbeiten. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt mindestens 60, höchstens 120 Minuten. Die praktische Umsetzung erfolgt unter Aufsicht und soll mindestens neun Stunden und nicht länger als zwölf Stunden dauern. Die gefertigte Speisenfolge ist zu präsentieren. Insgesamt soll die praktische Prüfung nicht länger als 14 Stunden dauern. Der Prüfungsausschuss legt die jeweilige Fertigungszeit fest. Die Prüfung soll sich auf mindestens zwei, höchstens auf drei aufeinander folgende Tage verteilen.
(3) In Rahmen der Situationsaufgabe sind folgende Qualifikationsinhalte zu prüfen:
- Ausarbeiten eines Menüs unter Einhaltung vorgegebener Kriterien, Erstellen eines Arbeitsablaufplanes
- Beachten und Anwenden von Lebensmittel-, Hygiene-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzgesetzen
- Wirtschaftliches Einsetzen von Material und Energie sowie umweltschonendes Arbeiten
- Anwenden und Beherrschen von Arbeitstechniken
- Anwenden von Verfahren der Qualitätssicherung
- Präsentieren der Speisen
- Geschmack und Beschaffenheit der Speisen.
Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten Sie mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
- Bitte lesen und beachten Sie die Hinweise und den Ablaufplan zur praktischen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Die Anmeldung muss für jeden Prüfungsteil separat vorgenommen werden (WQ und HQ).
Prüfungstermine
Wirtschaftsbezogene Qualifikation
Prüfung
|
schriftlich
|
Anmeldeschluss
|
---|---|---|
Herbst 2024
|
23.10.2024
|
15.07.2024
|
Frühjahr 2025
|
26.03.2025
|
15.01.2025
|
Herbst 2025
|
22.10.2025
|
15.07.2025
|
Frühjahr 2026
|
25.03.2026
|
15.01.2026
|
Herbst 2026
|
21.10.2026
|
15.07.2026
|
Frühjahr 2027
|
17.03.2027
|
15.01.2027
|
Herbst 2027
|
13.10.2027
|
15.07.2027
|
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation
Prüfung
|
schriftlich
|
mündlich
|
Anmeldeschluss
|
---|---|---|---|
Frühjahr 2024
|
22./23.04.2024
|
Juni/Juli 2024
|
15.01.2024
|
Herbst 2024
|
25./26.11.2024
|
Januar 2025
|
15.07.2024
|
Frühjahr 2025
|
28./29.04.2025
|
Juni/Juli 2025
|
15.01.2025
|
Herbst 2025
|
24./25.11.2025
|
Januar 2026
|
15.07.2025
|
Frühjahr 2026
|
27./28.04.2026
|
Juni/Juli 2026
|
15.01.2026
|
Herbst 2026
|
25./26.11.2026
|
Januar 2027
|
15.07.2026
|
Frühjahr 2027
|
26./27.04.2027
|
Juni/Juli 2027
|
15.01.2027
|
Herbst 2027
|
25./26.11.2027
|
Januar 2028
|
15.07.2027
|
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung findet in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt.
Die praktische Prüfung findet in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 1 (Basisqualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. Für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. Für die praktische Prüfung 210,00 Euro plus 200,00 Euro Materialkosten. (Ohne AEVO).
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung usw.) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Küchenmeister/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.