Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Kraftwerker

Sie arbeiten in Kraftwerken mit fossilen Brennstoffen im Fahrbereich oder sind in der Instandhaltung tätig.

Zulassungsvoraussetzung

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerkstechnologie" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
  2. Eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist zuzulassen, wer
  1. den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils "Kraftwerkstechnologie" nachweist, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt,
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb nachweist und
  3. eine Dokumentation nach Absatz 4 vorlegt.
(3) Bestandteil der Berufspraxis nach Absatz 2 Nr. 2 ist eine davon insgesamt mindestens 12-monatige strukturierte praktische Fortbildung, in der der Prüfungsteilnehmer die Befähigung zur Erfassung, Analyse und Lösung betrieblicher Aufgaben und Problemfälle in den Kraftwerksbereichen erwerben soll.
(4) Die Dokumentation soll sich auf das Kraftwerk beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer seine strukturierte praktische Fortbildung nach Absatz 3 abgeleistet hat.
(5) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche “Kraftwerkstechnologie” und “Kraftwerksbetrieb”:
Kraftwerkstechnologie:
  1. Dampferzeugung
  2. Turbinen, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen
  3. Elektrische Anlagen und Leittechnik
  4. Aufbau und Betrieb von Kraftwerken
Die Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerkstechnologie" ist schriftlich durchzuführen.
Kraftwerksbetrieb:
  • Die Prüfung im Prüfungsteil "Kraftwerksbetrieb" ist in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches durchzuführen. (Ein situationsbezogenes Fachgespräch soll die folgenden Kraftwerksbereiche berücksichtigen: Dampferzeuger, turbosatz, Hilfs- und Nebenanlagen, einschließlich Wasseraufbereitung sowie Elektrische Anlagen und Leittechnik)
  • Hinweise zur mündlichen Prüfung: Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Prüfung
schriftlich
Fach-
gespräch
Anmeldeschluss
Frühjahr 2024
Termine stehen
noch nicht fest
30.06.2024

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
  • Kraftwerkstechnologie
  • Kraftwerksbetrieb
Die Prüfung im Prüfungsteil “Kraftwerksbetrieb” umfasst folgende Qualifikationen:
  • Situationsbezogenes Fachgespräch

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 487,00 Euro und für Teilwiederholer 243,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Kraftwerker/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 (Berufsspezialist) zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung + Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.