Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Chemie

Sie übernehmen handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungaufgaben in Unternehmen der chemischen Industrie und sind in leitenden Positionen tätig.

Zulassungsvoraussetzung

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen
  3. Berufs und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Basisqualifikation

Prüfung
schriftlich
mündlich
Anmeldeschluss
Herbst 2024
09./10.10.2024
Januar 2025
31.07.2024
Frühjahr 2025
12./13.03.2025
Ende Mai/Juni/
Juli 2025
31.01.2025
Herbst 2025
16./17.10.2025
Januar 2026
31.07.2025
Frühjahr 2026
11./12.03.2026
Ende Mai/Juni/
Juli 2026
31.01.2026
Herbst 2026
07./08.10.2026
Januar 2027
31.07.2026
Frühjahr 2027
11./12.03.2027
Ende Mai/Juni/
Juli 2027
31.01.2027
Herbst 2027
14./15.10.2027
Januar 2028
31.07.2027

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikation

Prüfung
schriftlich
mündlich
Anmeldeschluss
Herbst 2024
16./17.10.2024
Januar 2025
31.07.2024
Frühjahr 2025
19./20.03.2025
Ende Mai/Juni/
Juli 2025
31.01.2025
Herbst 2025
28./29.10.2025
Januar 2026
31.07.2025
Frühjahr 2026
18./19.03.2026
Ende Mai/Juni/
Juli 2026
31.01.2026
Herbst 2026
14./15.10.2026
Januar 2027
31.07.2026
Frühjahr 2027
18./19.03.2027
Ende Mai/Juni/
Juli 2027
31.01.2027
Herbst 2027
14./15.10.2027
Januar 2028
31.07.2027

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Chemische Produktion
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation, Führung und Kommunikation
    - Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (Wahlqualifikation):
    - Syntheseplanung
    - Automatisierungs- und Prozessleittechnik
    - Technologie
    - Betriebscontrolling

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 1 (Basisqualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. Für Erstableister und Vollwiederholer für den Teil 2 (Handlungsspezifische Qualifikation) 445,00 Euro und für Teilwiederholer 222,50 Euro. (Ohne AEVO).
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Deutscher Qualifikationsrahmen

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.