Aus- und Weiterbildung
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Geprüfte Handelsfachwirte
Sie arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich als Beschäftigte oder Selbstständige im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel und im funktionellen Handel.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik, sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf oder
- Außenhandel.
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in:
- Präsentation und
- situationsbezogenes Fachgespräch.
Hinweise zum Ablauf der Prüfung:
- Themenvorschlag für die Präsentation: Dazu reichen die Prüfungsteilnehmer den Themenvorschlage bis spätestens zum zweiten schriftlichen Prüfungstag über das Onlineportal Fortbildung ein.
- Hier verwenden Sie Ihre bereits vorhandenen Log-In-Daten (Benutzername und Passwort). Danach wählen Sie den Menüpunkt „Projektarbeiten“. Die PINs für den Themenvorschlag gehen Ihnen nach dem Anmeldeschluss per E-Mail zu.
- Hinweise zur mündlichen Prüfung: Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
-
Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung
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schriftlich
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mündlich
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Anmeldeschluss
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Herbst 2024
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25./26.09.2024
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Ende November/
Anfang Dezember 2024 |
30.06.2024
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Frühjahr 2025
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02./03.04.2025
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Ende Mai/
Anfang Juni 2025 |
31.12.2024
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Herbst 2025
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18./19.09.2025
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Ende November/
Anfang Dezember 2025 |
30.06.2025
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Frühjahr 2026
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26./27.03.2026
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Ende Mai/
Anfang Juni 2026 |
31.12.2025
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Herbst 2026
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17./18.09.2026
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Ende November/
Anfang Dezember 2026 |
30.06.2026
|
Frühjahr 2027
|
01./02.04.2027
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Ende Mai/
Anfang Juni 2027 |
31.12.2027
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Herbst 2027
|
15./16.09.2027
|
Ende November/
Anfang Dezember 2027 |
30.06.2027
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Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Teilprüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement
- Kommunikation und Kooperation
Die schriftliche Teilprüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Auswahl eines Handlungsbereiches:
Vertriebssteuerung oder
Handelslogistik oder
Einkauf oder
Außenhandel
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, 631,00 Euro. Für Erstableister und Wiederholer: 1. Teilprüfung 211,00 Euro, 2. Teilprüfung 210,00 Euro, 3. Mündliche Teilprüfung 210,00 Euro. Es werden immer nur die jeweils abgelegten Prüfungsteile berechnet.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.