Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Industriefachwirte
Sie sind qualifiziert, Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in kaufmännischen Abteilungen von Industriebetrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzung
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer
(1)
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf nachweist oder
- wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist oder
- wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist oder
- wer eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer
(2)
- das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- im Fall des Absatzes (1) Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz (1) Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3)
Die Berufspraxis nach Absatz (1) und (2) soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des „Geprüften Industriefachwirtes“ nach § 1 Absatz 2 haben.
(4)
Abweichend von Absatz (1) und Absatz (2) Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung.
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
- Themenstellung der Präsentation: In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen beziehen. Die Präsentationszeitsoll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
- Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern gewählt und mit einer komplexen Problemstellung und einem Lösungsvorschlag bis spätestens zur ersten schriftlichen Prüfungsleistung über das Onlineportal Fortbildung eingereicht. Hier verwenden Sie Ihre bereits vorhandenen Log-in-Daten (Benutzername und Passwort). Danach wählen Sie den Menüpunkt „Projektarbeiten“. Der PIN für den Themenvorschlag geht Ihnen nach dem Anmeldeschluss per E-Mail zu.
- Fachgespräch: Im Fachgespräch sollen ausgehend von der Präsentation die Prüfungsteilnehmer, dass sie in der Lage sind, ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens kommuniziert werden kann. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
- Medieneinsatz bei der Präsentation: Sofern Sie für Ihre Präsentation einen Beamer nutzen, beachten Sie bitte, dass Ihnen ein Laptop nicht zu Verfügung gestellt wird. Bei der Vorbereitung der Präsentation ist eine Rüstzeit von maximal fünf Minuten einzuhalten. Falls Sie ein Sie eine Beamer-Präsentation planen, bitten wir Sie, zusätzlich einen konventionellen Vortrag für Flipchart bereitzuhalten, falls aufgrund technischer Probleme die Prüfung mit Beamer und Laptop nicht stattfinden kann. Für die Kompatibilität von Laptop und Beamer übernimmt die IHK Köln keine Haftung.
- Hinweise zur mündlichen Prüfung: Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
- Medieneinsatz bei der Präsentation: Die Präsentation ist vom Prüfungsteilnehmer vorbereitet zur mündlichen Prüfung mitzubringen (bitte zusätzlich in vierfacher Ausfertigung Handouts für den Prüfungsausschuss). Für die Präsentation in der mündlichen Prüfung hat der Prüfungsteilnehmer maximal zehn Minuten Zeit.
- Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen bei der Präsentation zur Verfügung: Beamer, Flip-Chart, Pinnwand (Metaplanwand). Ein Laptop wird von der IHK Köln nicht gestellt.
- Zusätzliches Material wie Folien, Flipchart-Papier und Stifte sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
- Situationsbezogenes Fachgespräch: Ausgehend von der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer im Fachgespräch die Fähigkeit nachweisen, dass er Berufswissen in betriebstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen kann. Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
- Zeitlicher Ablauf der mündlichen Prüfung: Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
- Bewertung der Präsentation und des situationsbezogenen Fachgesprächs: Bei der Präsentation werden nicht nur der fachliche Inhalt, sondern auch die Güte der Präsentation sowie das Präsentationsverhalten bewertet. Die Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Die Präsentation wird dabei mit einem Drittel bewertet, das Fachgespräch mit zwei Dritteln.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Prüfung | schriftlich | mündliche Ergänzungs- prüfung |
Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
Herbst 2024 | 23.10.2024 | Dezember 2024/ Januar 2025 |
15.07.2024 |
Frühjahr 2025 | 26.03.2025 | Anfang/Mitte Mai 2025 |
15.01.2025 |
Herbst 2025 | 22.10.2025 | Dezember 2025/ Januar 2026 |
15.07.2025 |
Frühjahr 2026 | 25.03.2026 | Anfang/Mitte Mai 2026 |
15.01.2026 |
Herbst 2026 | 21.10.2026 | Dezember 2026/ Januar 2027 |
15.07.2026 |
Frühjahr 2027 | 17.03.2027 | Anfang/Mitte Mai 2027 |
15.01.2027 |
Herbst 2027 | 13.10.2027 | Dezember 2027/ Januar 2028 |
15.07.2027 |
Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung der Teilprüfung umfasst folgende Qualifikationen:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation
Prüfung | schriftlich | mündlich/Präsentation + Fachgespräch |
Anmeldeschluss |
---|---|---|---|
Herbst 2024 | 29./30.10.2024 | Dezember 2024/ Januar 2025 |
15.07.2024 |
Frühjahr 2025 | 31.03./01.04.2025 | Mai/Juni 2025 | 15.01.2025 |
Herbst 2025 | 27./28.10.2025 | Dezember 2025/ Januar 2026 |
15.07.2025 |
Frühjahr 2026 | 30./31.03.2026 | Mai/Juni 2026 | 15.01.2026 |
Herbst 2026 | 26./27.10.2026 | Dezember 2026/ Januar 2027 |
15.07.2026 |
Frühjahr 2027 | 30./31.03.2027 | Mai/Juni 2027 | 15.01.2027 |
Herbst 2027 | 18./19.10.2027 | Dezember 2027/ Januar 2028 |
15.07.2027 |
Die schriftliche Prüfung der Teilprüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Betriebliche Situationsbeschreibung - Aufgabenstellung 1
Die schriftliche Prüfung der Teilprüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Betriebliche Situationsbeschreibung - Aufgabenstellung 2
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen 315,00 Euro und für Teilwiederholer 157,50 Euro. Für die Erstableister und Vollwiederholer der Handlungsspezifische Qualifikationen 315,00 Euro und für Teilwiederholer (nur Präsentation + Fachgespräch) 157,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.