Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Fremdsprachenkorrespondenten

Sie übernehmen kaufmännische Aufgaben, die Fremdsprachenkenntnisse verlangen. Außerdem können sie geschriebene und gesprochene wirtschaftsbezogener Texte übersetzen, aufbereiten und in der Fremdsprache wiedergeben.

Zulassungsvoraussetzungen

Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
  • Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten sowie ein Nachweis über schreibtechnische Kenntnisse und Fertigkeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

(1) wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist
oder
wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Absatz 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Übersetzung
  2. Korrespondenz
  3. Mündliche Kommunikation.
Den Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:
  1. Allgemeine Unternehmenskommunikation
  2. Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten
  3. Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
  4. Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten
  5. Zahlung und Inkasso vor und nachbereiten
  6. Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
  7. Absatzmärkte erschließen und pflegen

Hinweise zum Ablauf der Prüfung:

  • Die Kommunikationssituationen sind auf der Grundlage kaufmännischer und interkultureller Qualifikationen zu bewältigen.
  • Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die Prüfung im Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation“ ist erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen „Übersetzung“ und „Korrespondenz“ durchzuführen.
  • Hinweise zur mündlichen Prüfung: Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
  • Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
  • Die mündlichen Prüfungen finden circa 8 –10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Also im August/September/Januar. Zusätzlich finden für Englisch noch mündliche Prüfungen Ende Mai statt.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).

Prüfungstermine

Bitte beachten Sie:
Ab Herbst 2024 dürfen nur noch Prüfungen durchgeführt werden, wenn das Prüfungsverfahren bis zum 26.03. begonnen wurde. Neuanmeldungen sind danach für den Korrespondenten nicht mehr möglich.

Fremdsprachenkorrespondent/-in Englisch:

Prüfung
schriftlich
Anmeldeschluss
Wiederholer
(schriftliche Prüfung)
Anmeldeschluss
Wiederholer
(NUR mündliche Prüfung)
Herbst 2024
04.11.2024
06.09.2024
06.09.2024
Frühjahr 2025
(nur bei Bedarf für Wiederholer)
10.03.2025
15.01.2025
01.03.2025
Sommer 2025
(nur bei Bedarf für Wiederholer)
17.06.2025
26.03.2025
10.06.2025
Herbst 2025
(nur bei Bedarf für Wiederholer)
03.11.2025
10.09.2025
10.09.2025

Fremdsprachenkorrespondent/-in Spanisch:

Prüfung
schriftlich
Anmeldeschluss
Wiederholer
(schriftliche Prüfung)
Anmeldeschluss
Wiederholer
(NUR mündliche Prüfung)
Herbst 2024
08.11.2024
06.09.2024
06.09.2024
Sommer 2025
(nur bei Bedarf für Wiederholer)
26.06.2025
26.03.2025
10.06.2025
Herbst 2025
(nur bei Bedarf für Wiederholer)
07.11.2025
10.09.2025
10.09.2025

Gliederung der schriftlichen Prüfung:

Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Qualifikationen:
  • Übersetzung englisch - deutsch
  • Übersetzung deutsch - englisch
  • Geschäftsbrief
  • Beantwortung einer fremdsprachigen Korrespondenz
  • Zusammenfassung
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 331,00 Euro und für Teilwiederholer 165,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.

Weitere Informationen zur Prüfung

  • Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
  • Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
  • Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
  • Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
  • Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.

Validierung der IHK-Prüfungszeugnisse in Großbritannien

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer und die Industrie- und Handelskammer zu Köln haben vereinbart, dass die erfolgreichen Kandidaten der IHK-Fremdsprachenprüfungen in Englisch von der Deutsch-Britischen Handelskammer ein Zertifikat erhalten.
Und so geht es: Auf der Webseite des European College of Business and Management (ECBM) füllen Sie unter dem Menüpunkt „Anerkennung IHK-Zertifikate“ das Formular aus, laden Ihr Prüfungszeugnis als Fremdsprachenkorrespondent oder das Zeugnis über die Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende und den Zahlungsnachweis (die Bearbeitungsgebühr beträgt zurzeit 35,00 Euro) hoch. Das validierte Zeugnis in englischer Sprache erhalten Sie dann innerhalb von vier Wochen.
Das European College ist die Berufsakademie der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, die Adresse lautet:
European College of Business and Management
69-71 Great Eastern Street
UK - London, EC2A 3HU
Tel. +44 20 7749 5940
Fax: +44 20 7729 6264
Email: info@eurocollege.org.uk
Website: www.ecbm-london.de
Das European College prüft das Zeugnis und bittet anschließend die Kammer, die Richtigkeit zu bestätigen. Danach erhält der Teilnehmer das Zertifikat. Darin sind die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen mit den entsprechenden Noten in englischer Sprache aufgeführt. Außerdem wird darauf verwiesen, dass der Teilnehmer diese Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zu Köln erfolgreich abgelegt hat.

Einstufung der Sprachenkenntnisse

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Nähere Informationen über die Einstufung erhalten Sie auf unserer Webseite.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger

Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de

FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung

Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.