Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen
Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden oder sind selbständig tätig.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1)
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen.
Hinweise zum situationsbezogenen Fachgespräch:
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung ist die Durchführung der mündlichen Prüfung in Form einer Präsentation und eines Fachgespräches vorgesehen.
Präsentation:
In § 3 Abs. 5 der Prüfungsverordnung heißt es dazu: „Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich gemäß Absatz 2 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
Themenvorschlag für die Präsentation:
Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern gewählt und mit einer komplexen Problemstellung und einem Lösungsvorschlag bis spätestens zur ersten schriftlichen Prüfungsleistung über das Onlineportal Fortbildung eingereicht.
Hier verwenden Sie Ihre bereits vorhandenen Log-in-Daten (Benutzername und Passwort). Danach wählen Sie den Menüpunkt „Projektarbeiten“. Den PIN für den Themenvorschlag bekommen Sie nach dem Anmeldeschluss per E-Mail. Diese Erklärung ist verbindlich und wird durch den Prüfungsausschuss bzw. die IHK bis zur Durchführung der mündlichen Prüfung nicht mehr kommentiert.
Das Thema muss sich auf mindestens zwei der nachfolgenden Handlungsbereiche beziehen:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal (obligatorisch)
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Das Thema soll sich an der betrieblichen Praxis orientieren (kein theoretischer Vortrag) und die beiden Handlungsbereiche sollen nicht getrennt voneinander präsentiert werden.
Medieneinsatz bei der Präsentation:
Die Präsentation ist vom Prüfungsteilnehmer vorbereitet zur mündlichen Prüfung mitzubringen (bitte zusätzlich Handouts in vierfacher Ausfertigung für den Prüfungsausschuss). Für die Präsentation in der mündlichen Prüfung hat der Prüfungsteilnehmer maximal zehn Minuten Zeit.
Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen bei der Präsentation zur Verfügung:
- Beamer
- Flip-Chart
- Pinnwand (Metaplanwand)
Ein Laptop wird von der IHK Köln nicht gestellt. Bei der Vorbereitung der Präsentation ist eine Rüstzeit von fünf Minuten einzuhalten. Falls Sie eine Beamer-Präsentation planen, bitten wir Sie, zusätzlich einen konventionellen Vortrag für Flip-Chart bereitzuhalten, falls aufgrund technischer Probleme die Prüfung mit Beamer und Laptop nicht stattfinden kann. Für die Kompatibilität von Laptop und Beamer übernimmt die IHK Köln keine Haftung. Zusätzliches Material wie Flipchart-Papier und Stifte sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
Situationsbezogenes Fachgespräch:
Ausgehend von der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer im Fachgespräch die Fähigkeit nachweisen, dass er auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilen sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorschlagen und begründen kann. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichend Leistungen erbracht wurden.
Termine der Präsentationen und der situationsbezogenen Fachgespräche:
Mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Teilnehmer der voraussichtliche Zeitrahmen der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der genaue Termin wird Ihnen mit der schriftlichen Ergebnismitteilung bekanntgegeben.
Zeitlicher Ablauf der mündlichen Prüfung:
- Die Rüstzeit beträgt fünf Minuten.
- Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
- Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.
Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs:
- Bei der Präsentation werden nicht nur der fachliche Inhalt, sondern auch die Güte der Präsentation sowie das Präsentationsverhalten bewertet.
- Die Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. Die Präsentation wird dabei mit einem Drittel bewertet, das Fachgespräch mit zwei Dritteln.
Hinweise zur mündlichen Prüfung:
Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung circa zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.
Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Termine der Präsentationen und der situationsbezogenen Fachgespräche:
Mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung werden den Teilnehmern der voraussichtliche Zeitrahmen der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Der genaue Termin wird Ihnen mit der schriftlichen Ergebnismitteilung bekanntgegeben.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung
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schriftlich
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Fachgespräch
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Anmeldeschluss
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Herbst 2024
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21./22.10.2024
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voraussichtlich
Januar 2025 |
31.07.2024
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Frühjahr 2025
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25./26.03.2025
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voraussichtlich
Mai/Juni 2025 |
15.01.2025
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Herbst 2025
|
20./21.10.2025
|
voraussichtlich
Januar 2026 |
31.07.2025
|
Frühjahr 2026
|
23./24.03.2026
|
voraussichtlich
Mai/Juni 2026 |
15.01.2026
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Herbst 2026
|
19./20.10.2026
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voraussichtlich
Januar 2027 |
31.07.2026
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Frühjahr 2027
|
23./24.03.2027
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voraussichtlich
Mai/Juni 2027 |
15.01.2027
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Herbst 2027
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18./19.10.2027
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voraussichtlich
Januar 2028 |
31.07.2027
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Gliederung der schriftlichen Prüfung:
Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Situationsbeschreibung – Aufgabenstellung 1
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
- Situationsbeschreibung – Aufgabenstellung 2
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Die schriftlichen Prüfungen werden zu bundeseinheitlichen Terminen durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister und Vollwiederholer 487,00 Euro und für Teilwiederholer 243,50 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gibt Ihnen einen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Weiterbildung. Den Rahmenplan mit Lernzielen, gemäß der Verordnung, erhalten Sie über den DIHK-Verlag.
- Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsverordnung.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB). Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
- Bereits durchgeführte („alte“) Prüfungsaufgaben geben Ihnen eine gute Orientierung über das Leistungsprofil. Prüfungsaufgaben aus vergangenen Jahren können beim Online-Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.
- Weitere Informationen (zugelassene Hilfsmittel, Prüfungsablauf der schriftlichen Prüfung, Hinweise zur Bearbeitung der schriftlichen Prüfung und so weiter) erhalten Sie auf der Webseite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
Deutscher Qualifikationsrahmen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.