Aus- und Weiterbildung
Geprüfte Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik
Mit der Prüfung erlangen Sie die Befähigung, in Betrieben der Kraftfahrzeugbranche die Tätigkeiten gemäß DGUV3 eigenverantwortlich auszuüben.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten elektrotechnischen Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes Ingenieur- beziehungsweise naturwissenschaftliches Studium und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf im Metallbereich oder in einem elektrotechnischen Beruf nach der Handwerksordnung und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik gemäß § 1 Absatz 3 haben.
(3) Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
- Funktions- und Schaltungsanalyse
- Praxisorientierter Handlungsauftrag.
Die Prüfung ist schriftlich und praktisch durchzuführen.
Hinweise zum Ablauf der Prüfung:
- Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung die Prüfungszulassung (Menüpunkt: Zulassungsvoraussetzung) vorliegen muss und den Anmeldeschluss (Menüpunkt: Prüfungstermine).
Prüfungstermine
Prüfung
|
schriftlich
|
praktisch
|
Anmeldeschluss
|
---|---|---|---|
Herbst 2024
|
18.11.2024
|
27. – 29.11.2024
|
01.10.2024
|
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, für Erstableister 574,00 Euro (474,00 Euro für die schriftliche Prüfung und 100,00 Euro für die praktische Prüfung) und für die Teilwiederholung jeweils 287,00 Euro und bei Vollwiederholung 474,00 Euro.
Der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren geht Ihnen nach der schriftlichen Prüfung separat zu. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
Weitere Informationen zur Prüfung
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsvorschrift.
- Grundlage von Weiterbildungsprüfungen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Prüfungsordnung der IHK Köln. Darin sind das Ziel, die Gliederung der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen im Detail geregelt.
Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsträger
Wir sind verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Lehrgänge können Sie selbstständig mit allen aktuellen Informationen (Preise, Lehrgangsdauer und -inhalt) über das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter folgender Internetadresse recherchieren: www.wis.de
FAQ – Antworten zur Fortbildungsprüfung
Sie interessieren sich für eine Fortbildungsprüfung oder Sie sind bereits mitten im Prüfungsgeschehen – doch es gibt noch weitere Fragen: Hier finden Sie die Antworten.