Anerkennung als Schulungsveranstalter im Bereich Gefahrgut
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer ausbilden möchten. Für das Anerkennungsverfahren gelten die Regelungen der aktuell gültigen IHK-Satzung.
Allgemeine Informationen
Zulassung von Schulungsstätten für Gefahrgutfahrer- und Gefahrgutbeauftragtenschulungen
- Mindestabmessungen der Räume:
1.1 Arbeitsfläche je Teilnehmer 1 m
1.2 Arbeitsfläche für Lehrkraft und Platzbedarf für Lehrmittel 8 m²
1.3 Gesamtlehrraumfläche grundsätzlich mindestens 25 m²
1.4 Raumhöhe mindestens 2,40 m
1.5 Die Teilnehmer müssen dem Unterricht ohne Behinderung folgen können.
1.6 Die IHK bestimmt, wie viele Teilnehmer in den Räumen gleichzeitig unterrichtet werden dürfen. - Beschaffenheit und Einrichtung der Räume:
Die Räume müssen
2.1 vor Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch geschützt sein
2.2 gut beleuchtet sein
2.3 zu verdunkeln sein
2.4 ausreichend belüftet werden können
2.5 gut beheizbar sein
2.6 mit medialen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Schreibtafel, Flipchart, Leinwand, Beamer, PC, Laptop, Overheadprojektor, ausgestattet sein
2.7 mit Tischen (Maße pro Arbeitsplatz mind. 0,60 m (Breite) und 0,50 m (Tiefe)) und Stühlen mit Rückenlehne ausgestattet sein. - Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein.
- In unmittelbarer Nähe der Räume muss mindestens ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen.
- Weitergehende Anforderungen können sich insbesondere aus sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften ergeben.
Anerkennung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen
Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen
- Anforderungen für die Durchführung der Demonstration am Fahrzeug in den Themensektoren 6 und 8 des Basis- und Auffrischungskurses.
TS 6
Anforderungen an das Fahrzeug:
- Kraftfahrzeug mit einem zGG ab 3,5 t oder an einer Beförderungseinheit mit einem zGG ab 3,5 t. Das Kraftfahrzeug oder die Beförderungseinheit [Zugfahrzeug (Typgenehmigung N1- N3) und Anhänger (Typgenehmigung O2-O4)], das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist, mit aufgeklappten orangefarbenen Tafeln
- Auf dem Fahrzeug müssen (Muster-)Gefahrgutverpackungen vorhanden sein, zum Beispiel IBC, Kunststofffässer, Verpackungen, die gemäß ADR zu bezetteln sind
- Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeugs sowie die Schutzausrüstung gem. 8.1.5 i. V. mit 5.4.3 (schriftliche Weisungen) ADR und Dokumente müssen vollständig vorhanden sein
- Verschiedene Ladungssicherungshilfsmittel (zum Beispiel Zurrmittel, rutschhemmende Materialien, Paletten).
Durchführung Abfahrtskontrolle:
- Abfahrtskontrolle anhand einer Checkliste/Prüfliste gemäß Gefahrgutkontroll-Verordnung
- Den Teilnehmern wird eine Checkliste ausgehändigt, die entsprechend am Fahrzeug „abgearbeitet“ wird.
Durchführung Ladungssicherung:
- Verschiedene (Muster-)Gefahrgutverpackungen müssen mit verschiedenen Ladungssicherungsmitteln gesichert werden.
TS 8
Anforderungen an das Fahrzeug:
- Kraftfahrzeug mit einem zGG ab 3,5 t oder an einer Beförderungseinheit mit einem zGG ab 3,5 t. Das Kraftfahrzeug oder die Beförderungseinheit [Zugfahrzeug (Typgenehmigung N1- N3) und Anhänger (Typgenehmigung O2-O4)], das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist, mit aufgeklappten orangefarbenen Tafeln
- Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeugs sowie die Schutzausrüstung gemäß 8.1.4, 8.1.5 beziehungsweise 5.4.3 (schriftliche Weisungen) ADR und Dokumente müssen vollständig vorhanden sein.
Darstellung einer Unfallsimulation:
- konkrete Beschreibung einer Unfallsituation
- Ausgabe des Beförderungspapiers und der schriftlichen Weisungen.
Durchführung Unfallmeldung:
- Ein Teilnehmer wird bestimmt, der die Unfallmeldung absetzen muss an Feuerwehr beziehungsweise Polizei entsprechend der Vorgaben.
Durchführung Sofortmaßnahmen am Unfallort:
- Ein Teilnehmer wird bestimmt, der die Maßnahmen ergreifen muss:
- Fahrzeug sichern, Warnblinkanlage anstellen
- Warnweste anlegen
- Schutzausrüstung anlegen (auf jeden Fall Zeigen der Schutzausrüstung)
- Absichern der Unfallstelle mit zwei selbststehenden Warnzeichen
- Rettung der Verletzten.
Ort der Demonstration:
- Der Ort muss so gewählt werden, dass eine Gefährdung der Teilnehmer ausgeschlossen ist.
Lehrpläne I Kurspläne
Lehrpläne
Kurspläne
Die aktuellen Kurspläne (Stand 01.01.2025):
- Kursplan Basiskurs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 308 KB)
- Kursplan Basiskurs mit Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 312 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Tank (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 217 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Tank mit Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 239 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 mit Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 244 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 233 KB)
- Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 mit Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB)
- Kursplan Auffrischungsschulung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 294 KB)
- Kursplan Auffrischungsschulung mit Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB)