Aus- und Weiterbildung

Gefahrgutfahrer

Berechtigung zum Transport von Gefahrgut durch die ADR-Schulungsbescheinigung
Wer als Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtige Transporte mit Kraftfahrzeugen durchführt, muss nach GGVSEB/ADR, Kapitel 8.2 ADR, geschult und im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Das Schulungssystem für Gefahrgutfahrer ist nach Transportgut und -art sowie in den Basiskurs und die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und Klasse 7 gegliedert.

Allgemeine Informationen

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Transport dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fahrer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Für alle Fahrer kennzeichnungspflichtiger Transporte ist der Besuch eines Basiskurses verpflichtend. Bei bestandener Prüfung berechtigt dieser dazu, gefährliche Stück- und Schüttgüter, ausgenommen Explosivstoffe (Klasse 1) und radioaktive Stoffe (Klasse 7), zu transportieren. Der erfolgreich absolvierte Basiskurs ist zugleich Voraussetzung für die Aufbaukurse.

Tanktransporte mit gefährlichen Gütern (Aufbaukurs Tank)

  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt
  • in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³
  • in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
Klasse 1 (explosive) Stoffe und
Klasse 7 (radioaktive) Stoffe.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erwerb einer ADR-Bescheinigung erfüllt sein?

Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern die Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden haben.
Die Schulung ist in Kurse unterteilt:
  • Basiskurs (für alle Fahrzeugführer, die der Schulungspflicht unterliegen)
  • Aufbaukurs Klasse 1 (zusätzlicher Kurs für Fahrzeugführer, die Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 transportieren)
  • Aufbaukurs Klasse 7 (zusätzlicher Kurs für Fahrzeugführer, die radioaktive Stoffe der Klasse 7 transportieren)
  • Aufbaukurs Tank (zusätzlicher Kurs für Fahrzeugführer, die gefährliche Stoffe in Tanks transportieren).
Die Prüfungen werden von der Industrie- und Handelskammer in der Regel im Anschluss an die Schulung beim Veranstalter durchgeführt.

Durchführung der Prüfung

Die Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn sie lückenlos an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen haben und ein aktuelles Passbild, gemäß der Foto-Mustertafel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2187 KB) des Bundesministeriums des Innern, vorliegt. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn die Teilnehmer die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.

Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:

Kurs
Dauer
Basiskurs
45 Minuten
Aufbaukurs Tank
45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 1
30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 7
30 Minuten
Auffrischungsschulung
30 Minuten
Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu. Die Prüflingsteilnehmer erhalten dazu einen Berechtigungsbescheid, der im Original zur Wiederholungsprüfung mitzubringen ist.
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren (maßgebend ist das Datum der Prüfung „Basiskurs“) und muss innerhalb dieser Gültigkeit (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf ohne Zeitverlust) durch die Auffrischungsschulung und Prüfung verlängert werden.

Ihre Bescheinigung ist abhandengekommen und Sie benötigen jetzt eine Zweitschrift. Diese können Sie mit unserem Formular "Ersatzausstellung ADR-Bescheinigung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB)kostenpflichtig beantragen.

Prüfungstermine/Anmeldung

Die Termine der einzelnen Kurse sind bei den anerkannten Veranstaltern zu erfragen. Bei kurzfristigen Terminanfragen können Sie sich auch bei der IHK Köln telefonisch informieren. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Veranstalter Ihrer Wahl.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr staffelt sich, gemäß der Gebührenordnung der IHK Köln, wie folgt
  • Basis- und Auffrischungsprüfung: 68 Euro
  • Prüfung für den Aufbaukurs Tank, Klasse 1 und 7: 69 Euro (jeweils)
  • Wiederholungsprüfung: 69 Euro.

Satzung

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat zuletzt in der Vollversammlung vom 10. April 2018 die Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen verabschiedet. Die Satzung trat zum 1. Mai 2018 in Kraft.

Veranstalterliste

Veranstalterliste für Schulungen der Gefahrgutfahrer - anerkannt zur Durchführung aufgeführter Kurse:

Nachstehende Abkürzungen werden gebraucht:
  • BK = Basiskurs (grundsätzlich notwendig für alle Gefahrguttransporte)
  • AKT = Aufbaukurs Tank (für den Transport in Tankfahrzeugen)
  • AK 1 = Aufbaukurs Klasse 1 (spezielle Ausbildung für explosive Stoffe)
  • AK 7 = Aufbaukurs Klasse 7 (spezielle Ausbildung für radioaktive Stoffe)
  • AF = Auffrischungsschulung (in Deutschland alle fünf Jahre notwendig)
Veranstalter
Kurse
BBG - Gesellschaft für betriebliche
Beratung und Betreuung mbH
Herr Christoph Darius
Oerschbachstr. 152
40591 Düsseldorf
Tel. 0211 7347-40
Fax 0211 7347-444
Internet: www.bbg-svg.de
Schulung am SVG-Autohof Köln-Eifeltor,
Am Eifeltor 1, 50997 Köln
BK
AKT
AK 1
AK 7
AF
CFK City Fahrschule GmbH
Herr Kobsch
Robert-Perthel-Str. 14 – 16
50739 Köln
Tel. 0221 58986-249
Fax 0221 58986-253
BK
AKT
AF
DEKRA Akademie GmbH
Herrn Henry Zimmermann
Am Coloneum 6
50829 Köln
Tel. 0221 937056-0
Fax 0221 937056-2

BK
AKT
AK 1
AF
DEKRA Akademie GmbH
Herr Mario Herrmann
Eiserfelder Str. 316
57080 Siegen
Tel. 0271 37512-310
Fax 0271 37512-35
Schulungsstätte Gummersbach:
Tel. 02261 2903-0 (Frau Yurtsever)
Schulungsstätte Leverkusen:
Tel. 02171 70613-0 (Frau Janßen/Herr Peterka)
BK
AKT
AF
Fahrschule & Berufskraftfahrerschule Westermann GmbH
Quettinger Str. 194
51381 Leverkusen
Tel. 02171 58280-0
Fax 02171 58280-18
BK
AKT
AF
Flix die Fahrschule GmbH
Herrn Abdullah Güneser
Honschaftsstr. 300
51061 Köln
Tel. 0221 62008408
E-Mail: info@flix-fahrschule.de
BK
AKT
AF
GFW Akademie für Logistik GmbH
Eupener Str. 148
50933 Köln
Tel. 0221 99385617 (Frau Schmidt)
Fax 0221 78949557
E-Mail: info@gfw-akademie.de
BK
Gefahrgut – Umweltschutz C. Giefer GmbH & Co. KG
Gartenstr. 4 a
50181 Bedburg
Tel. 02272 4818
Fax 02272 2541
AF
green duck GmbH
Herr Thorsten Pütz
Stadtparkinsel 41
41515 Grevenbroich
Tel. 02181 4737384
Fax 02181 4737386
Schulung bei:
Spedition Richter, Manforter Str. 16, 51063 Köln
BK
AKT
AK 1
AK 7
AF
Köln-Bonner Akademie GmbH & Co. KG
Frau Althaus
Robert-Bosch-Straße 4
50354 Hürth
Tel. 02233 4600714
E-Mail: mail@koeln-bonner-akademie.de
Internet: www.koeln-bonner-akademie.de
BK
AKT
AF
Kraftfahrausbildung Rettig GmbH
Frau Elvan Özdemir
Romaneystr. 16
51063 Köln-Buchheim
Tel. 0221 96265581
E-Mail: koeln@kfa-rettig.de
BK
AKT
AF