Umwelt

Right to Repair - Recht auf Reparatur

Anfang Juli 2024 ist eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, die ein Recht auf Reparatur gewährleisten soll. Bis Juni 2026 muss diese in nationales Recht umgesetzt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Produkte müssen durch den Hersteller nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb einer angemessenen Zeit repariert werden.
  • Verbrauchern muss der Zugang zu Reparaturinformationen, Ersatzteilen und Werkzeugen gewährt werden.
  • Geplant sind Gutscheine und Fördergelder als Reparaturanreize.
  • Online-Plattformen sollen bei der Suche nach örtlichen Reparaturbetrieben und Verkäufern von refurbished Produkten helfen.

Reparaturpflicht

Durch die neuen Vorschriften sollen Hersteller kostengünstig und rechtzeitig Reparaturen durchführen und die Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur informieren. Um die Reparatur attraktiv zu machen, verlängert sich der Haftungszeitraum bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, um ein Jahr.
Nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones durch den Hersteller reparieren werden, solange diese nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten. Die Liste der Produktkategorien, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen sind, kann im Laufe der Zeit erweitert werden. Zusätzlich soll während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden und in den Fällen, in denen eine Reparatur nicht möglich ist, sollen generalüberholte Geräte zur Auswahl stehen.
In Anhang II der Richtlinie werden aktuell folgende Waren aufgelistet:
  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Verordnung (EU) 2019/2023
  • Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Verordnung (EU) 2019/2022
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gemäß der Verordnung (EU) 2019/2024
  • Kühlgeräte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2019
  • Elektronische Displays gemäß der Verordnung (EU) 2019/2021
  • Schweißgeräte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1784
  • Staubsauger gemäß der Verordnung (EU) Nr. 666/2013
  • Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Verordnung (EU) 2019/424
  • Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets

Informationen über Reparaturbedingungen und -dienstleistungen

Durch die EU soll eine europäische Reparaturplattform errichtet werden, um es Kunden zu erleichtern, einen Reparaturbetrieb in ihrer Nähe zu identifizieren. Weiterhin ist die Einführung eines europäischen Formulars für Reparaturinformationen geplant, welches Verbrauchern die Bewertung und den Vergleich von Reparaturleistungen erleichtern soll.

Erschwingliche Reparaturen

Durch die Mitgliedsstaaten geförderte Maßnahmen wie z. B. Fördergelder und Gutscheine für Reparaturen, Informationskampagnen oder Reparaturkurse sollen Reparaturen erschwinglicher werden.

Reparaturmarkt stärken

Die Vorschriften zielen darauf ab, den EU-Reparaturmarkt zu stärken und Reparaturkosten für Verbraucher zu senken. Hersteller müssen Werkzeuge und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anbieten. Zusätzlich sind Vertragsklauseln, Hardware oder Software, die eine Reparatur erschwert verboten. Die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe darf nicht behindern werden. Aus rein wirtschaftlichen Gründen oder weil eine Reparatur zuvor von jemand anderem durchgeführt wurde, darf eine Reparatur nicht ausgeschlossen werden.

Kosten und Dauer von Reparaturen

Die zumutbare Dauer einer Reparatur wird nach dem Gewährleistungsrecht und der dazugehörigen Rechtsprechung definiert, wonach sie bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen darf. Damit Reparateure in der Lage sind, die anerkannte Dauer einhalten zu können, müssen entsprechende Ersatzteile lieferbar sein.
Es gilt noch zu entscheiden, in welchen Fällen eine Reparatur kostenfrei sein wird. Dies wird im Zuge der nationalen Umsetzung durch die Bundesregierung entschieden werden.

Der digitale Produktpass

Zu der neuen Regelung gehört auch der digitale Produktpass. Dieser soll 2027 EU-weit eingeführt werden und für alle in der Europäischen Union tätigen Unternehmen verpflichtend sein. Er ist ein innovatives Werkzeug zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Der digitale Produktpass sammelt und teilt umfassende Informationen über die Herkunft, Herstellung, Nutzung und Entsorgung eines Produkts. Dieses digitale Dokument ermöglicht es allen Beteiligten, von Rohstoffproduzenten bis hin zu Konsumenten, informierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Praktiken zu unterstützen.
Die entsprechend relevanten Angaben im standardisierten Format ermöglichen allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, ihren jeweiligen Beitrag für eine Kreislaufwirtschaft zu erbringen.