Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Er muss unter anderem Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist. Er muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen.
Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Des Weiteren gibt es das Arbeitssicherheitsgesetz welches die Rahmenbedingungen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes festlegt.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit im Unternehmen haben wir für Sie zusammengefasst.