Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
Arbeitssicherheit: Wer arbeitet, muss dabei sicher sein
Wichtigstes Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Gesundheitsbegriff der WHO:
Gesundheit im Zusammenhang mit Arbeit ist „nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.”
Gesundheit im Zusammenhang mit Arbeit ist „nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die physischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.”
Warum ist die Arbeitssicherheit so wichtig in meinem Betrieb?
„Bislang kam es nie zu Unfällen, warum also unnötig Kosten für die Sicherheit im Budget mitkalkulieren?”
Jedes Unternehmen ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) §15, nach dem Arbeitsschutzgesetz §3 und nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §1 gesetzlich dazu verpflichtet für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden Sorge zu tragen.
Besonders auch für die Beschäftigten unter 18 Jahren hat das Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Bedeutung.
Unfallverhütungsvorschriften der DGUV
Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gelten für alle Branchen und Berufsgenossenschaften. Dazu verfügt auch jede BG noch über branchenspezifischen Vorschriften (z.B. Bau, Handel).
Wichtigste Vorschriften sind:
- DGUV-Vorschrift 1: Regelt Grundsätze der Prävention.
- DGUV-Vorschrift 2: Regelt die Verpflichtungen der Unternehmen, um den Arbeitsschutz im Betrieb umzusetzen. Die Bestellung eines Betriebsarztes und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind die Schwerpunkte.
- DGUV-Vorschrift 3: Regelt die Verpflichtung des Unternehmens die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicherzustellen. Dort ist die Prüfung ortsveränderlicher und ortsgebundener elektrischen Betriebsmittel thematisiert.
Natürlich gibt es noch eine Vielzahl weiterer Vorschriften. Sprechen Sie hierzu gerne die für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft an.
Wie muss ich als Unternehmer meinen Betrieb betreuen lassen?
Eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt ist in der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt. Die Betreuungsform wird in der DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben.
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigen (DGUV Vorschrift 2, Anlage 1).
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2, Anlage 2).
- Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu maximal 50 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3. Beschäftigte mit einer Beschäftigungszeit ab 30h/Woche gelten als Vollzeitkräfte mit Faktor 1, Beschäftigte von 20 bis 30h/Woche werden mit Faktor 0,75 berücksichtigt.
Ich habe die Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen noch nicht organisiert – was ist zu tun?
- Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 festlegen.
- Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Es bleibt dem Unternehmer überlassen, ob er eine selbstständige Fachkraft bzw. einen Betriebsarzt bestellt oder einen Arbeitssicherheitsanbieter wählt, der eine Komplettlösung anbietet. Auch ist es möglich eine Person aus dem Betrieb (i.a. mit Qualifikation Meister, Techniker oder Ingenieur) bei der Berufsgenossenschaft kostenfrei als Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen.
- Gefährdungsbeurteilungen für den Betrieb bzw. alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten erstellen. Entweder erstellt der Unternehmer die Beurteilungen selbst, wobei die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit eingezogen werden sollten oder sie werden im Auftrag von der Fachkraft in Abstimmung mit dem Arzt erstellt.
- Bereitstellen und regelmäßiges Überprüfen der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung.
Nach BetrSichV §5 werden geeignete, den Ansprüchen des Arbeitsplatzes entsprechende und sichere Arbeitsmittel für die Beschäftigten vorgeschrieben. Hierzu müssen diese regelmäßig geprüft werden. - Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Mitarbeitenden muss bei gefährdeten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung, wie z.B. Handschuhe, Schutzbrille, Helm usw. zur Verfügung gestellt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass diese auch getragen wird. Sicherheit geht vor Bequemlichkeit. - Ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen.
- Medizinische Vorsorge vom Betriebsarzt durchführen lassen.
- Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen und dem Umgang mit Gefahrstoffen müssen erstellt werden.
- Mitarbeiterunterweisungen zur Arbeitssicherheit müssen jährlich durchgeführt werden.
- Überprüfung aller elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV-Vorschrift 3.
- Überprüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel.
- Bestellen von Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Beschäftigte) nach SGB VII§22 und DGUV-Vorschrift 1.
- Brandschutz überprüfen.
Überprüfung des bestehenden Brandschutzes. Eine Anleitung bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 -Maßnahmen gegen Brände- - Erste Hilfe ausreichend organisieren.
Eine Anleitung bietet auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 -Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe-. Das Verbandbuch ist Pflicht und dient als Aufnahme von Verletzungen. Die Anschaffung eines Defibrillators ist sinnvoll, die Bedienung ist selbsterklären. - Arbeitsschutzausschuss.
Ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten, ist die Gründung eines Arbeitsschutzausschusses vorgeschrieben. - Prüfen von Leitern und Tritten.
- Sicherheitskennzeichnungen aushängen. Darunter versteht man z.B. Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzschilder etc. Die Schilder sind im Fachhandel erhältlich.
- Sicherheitsbeleuchtung anbringen (wenn erforderlich).
- Branchenspezifische Maßnahmen (dies bitte bei Ihrer Berufsgenossenschaft erfragen).
Durch eine systematische Vorgehensweise lässt sich ein Arbeitssicherheitssystem in jedem Unternehmen leicht realisieren!