Gesellschaftsrecht

Wie finde ich die richtige Firmierung für mein Unternehmen?

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben sehr konkrete Vorstellungen über ihren Wunschnamen. Er kann Ausdruck ihrer Persönlichkeit, ihrer Produkte oder einfach nur originell sein. Trotz allem gibt es aber bestimmte rechtliche Regeln, die beachtet werden müssen.

Einzelpersonen oder BGB-Gesellschaft mit einer Gewerbeanmeldung

Wird der Unternehmer oder die Unternehmerin als Einzelperson oder BGB-Gesellschaft mit einer Gewerbeanmeldung tätig, so bestehen (fast) keine Gestaltungsmöglichkeiten: Die Gewerbemeldung erfolgt unter Vor- und Zunamen des Unternehmers, bzw. der Unternehmerin – und so muss er oder sie grundsätzlich auch im Geschäftsverkehr auftreten. In diesen Fällen ist streng darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine (größere) im Handelsregister eingetragene Firma. Bezeichnungen wie „Inhaber" oder „Geschäftsführerin" sollten daher streng vermieden werden.

Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister

Wird das Unternehmen jedoch in das Handelsregister eingetragen (zum Beispiel als GmbH, e.K., oHG, UG (haftungsbeschränkt) oder KG), besteht eine wesentlich größere Wahlfreiheit. Der Name des Unternehmens wird in diesen Fällen als „Firma" bezeichnet. Welche Gestaltungen hierbei möglich sind, erläutert das Merkblatt “Voraussetzungen zur Firmierung”. Die Anfrage zur Firmierung kann direkt ausgefüllt und versendet werden.