Firmenrecht
„Group“ als Firmenbestandteil
Regelmäßig möchten Unternehmen den Firmenbestandteil „Gruppe“ bzw. die englische Bezeichnung „group“ in Ihre Firmenbezeichnung aufnehmen. Die Voraussetzungen dafür sind aber sehr streng. Aus Sicht der Gesellschaften soll mit dem Wort „group” eine Verbundenheit zwischen Unternehmen aufgezeigt werden.
Strenge Voraussetzungen
Aber Achtung! Die Rechtsprechung knüpft an die Verwendung des Zusatzes „group“ strenge Voraussetzungen.
Die Bezeichnung ist nur dann zulässig, wenn sich mehrere, regelmäßig selbständige Unternehmen zur Wahrung gemeinsamer Interessen zusammenschließen.
Dementsprechend müssen für die Verwendung der Bezeichnung „Gruppe“ oder „group“ mindestens zwei Unternehmen Gesellschafter an der die Bezeichnung führenden Gesellschaft sein. Ist das nicht der Fall, bestehen regelmäßig Probleme im Rahmen der Eintragung der Firmenbezeichnung in das Handelsregister.
Unser Service: Vorabprüfung Ihrer Firma
Um diese Probleme möglichst schon im Vorfeld auszuschließen, können Sie uns gerne – soweit Ihr Unternehmen seinen Sitz im Bezirk der IHK Köln hat bzw. haben wird – Ihre Firmierungsanfrage zusenden. Wir werden die Firmenbezeichnung dann prüfen und mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie die rechtlichen Anforderungen am besten erfüllt werden können.