Laufende Gesetzgebungsverfahren
Umsatzsteuer
Mit der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 2025 soll der fortschreitenden Digitalisierung in der Wirtschaft Rechnung getragen werden.
Zugleich soll die E-Rechnung für die Steuerverwaltung die Grundlage für die Einführung eines transaktionsbasierten digitalen Meldesystems sein. Mit diesem System soll der Umsatzsteuerbetrug zukünftig effektiver bekämpft werden, der grenzüberschreitende Handel für Unternehmen soll erleichtert werden.
Stand der Dinge
Nach der Verabschiedung durch die Bundesregierung hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Einführung der E-Rechnung um zwei Jahre zu verschieben. Auch der Empfang von E-Rechnungen sollte nach Ansicht des Bundesrates erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein.
Ein Aufschub, der auch aus Sicht der Wirtschaft sinnvoll ist. Bundesregierung und Bundesrat bringen ihre Vorschläge in die bereits laufenden Bundestagsberatungen ein. Am 17. November 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung über das Gesetz entschieden. Über die DIHK war die Vertretung der Wirtschaft eingebunden.