e-Carnet

Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)

Das e-ata-System ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK.
Informieren Sie sich in unserem Webinar “Carnet A.T.A-Workshop” am 6. November 2024, 9 bis 12 Uhr.

Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Internet-Browser
  • Zugang zum e-ata-System

Registrierung bei e-ata.de/ihkkoeln

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:

  • https://www.e-ata.de/koeln aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzerinnen und Nutzer im System anlegt/verwaltet)
  • Ausweiskopie
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten aktiviert die IHK den Zugang, und es können online Carnets beantragt werden.
Informationen zum eCarnet-Admin, der Registrierung und Datenverwaltung finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 760 KB).

Carnet ATA/CPD online beantragen – Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter https://www.e-ata.de/koeln ein und drücken Sie den Button „neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 760 KB).
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!

Ausgabe des Carnet ATA/CPD

Nach der Bewilligung druckt die IHK Köln das Carnet auf den entsprechenden Formularen. Unter den möglichen Versandarten können Sie bei der Antragsstellung online auswählen, ob
  • Ihnen das Carnet zugeschickt werden soll oder
  • Sie es persönlich bei der IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10 – 26, 50667 Köln, abholen möchten.

Hinweise:

  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten Einlageblätter zu beantragen und nachträglich einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereinfuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.

Kosten

Eine genaue Aufstellung der Kosten finden Sie in unserer Übersicht Carnet A.T.A.-Kosten.

Schon gewusst?

Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.
Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.

FAQ zum e-Carnet: Die wichtigsten Fragen

Wie lange dauert die Registrierung bzw. Prüfung?

Die Prüfung Ihrer eingegebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann ein bis zwei Werktage dauern.

Bei dem Menüpunkt „Waren” kann ich eine CSV-Liste importieren. Wann mache ich das und wie?

Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
  • Einzel-Erfassung der Artikel
  • Import einer CSV-Datei
Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mittels einer CSV-Liste an.
Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter „Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.
Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.

Kann ich Vorlagen für das Carnet erstellen?

Es gibt die Möglichkeit, angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.
Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).

Ich habe mein Passwort für www.e-ata.de/koeln vergessen. Was ist zu tun?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie https://www.e-ata.de/koeln auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben Sie mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen finden Sie hierzu im Handbuch „Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 760 KB).

Eine weitere Reise ist mit dem Carnet geplant. Geht das?

Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, ‎besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von ‎der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem ‎entsprechenden Carnet im e-ata.de-System. Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.‎

Das Carnet ist nicht mehr auffindbar. Was ist zu tun?

Kontaktieren Sie bitte Ihre IHK.

Die Carnet-Ware soll im Ausland verkauft werden. Was ist zu tun?

Hinweis: Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll undoder der IHK in Verbindung zu setzen.

Wie lange werden die Daten vom Carnet gespeichert?

Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens drei Jahre und drei Monate gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht. Das ausgedruckte Carnet wird ebenfalls drei Jahre und drei Monate bei der IHK aufbewahrt.

Wo werden die Daten von e-ata/ihkkoeln gespeichert?

Bei der Software handelt es sich um eine Software as a Service (SaaS). Das Hosting erfolgt über einem georedundanten Cluster in MS Azure Cloud. Beide Dienste werden aus der Schweiz bereitgestellt.
Informationen zum Carnet ATA/CPD allgemein finden Sie in unserem Artikel Carnet A.T.A - Schneller durch den Zoll mit dem IHK-Reisepass für Waren.
Um stets auf dem Laufenden zu sein: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter, der unter anderem auch über aktuelle Änderungen beim Carnet informiert. (Wählen Sie hierfür bei „Themen" die Rubrik „International" aus.)