Zoll
Carnet A.T.A. – Tipps für die korrekte Abwicklung
Das Carnet A.T.A. bietet die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung. Die IHK Köln hat Tipps für die korrekte Abwicklung zusammengestellt.
Sofort nach Ausgabe des Carnets
Die Übereinstimmung der Warenliste mit tatsächlich mitzunehmenden Waren beim örtlich zuständigen Binnenzollamt am Sitz des Carnetinhabenden sichern lassen (Nämlichkeit sichern). Die Vermerke zur „Identitätssicherung" nimmt das Binnenzollamt in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten Feldern auf dem Carnet-Deckblatt und auf der Carnet-Deckblattrückseite vor.
Bitte fertigen Sie sich vor Antritt der Reise – aber nach der Nämlichkeitssicherung – eine Kopie des gesamten Carnet-Deckblattes. Diese kann bei Unregelmäßigkeiten oder auch möglichen Reklamationen eine Hilfe sein.
Vor jeder Reise ein gelbes Ausfuhrblatt von der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt an der EU-Außengrenze) abfertigen lassen.
Bei Einfuhr ins Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt das weiße Trennabschnittsblatt "Einfuhr" (DIN-A-4-Blatt) vollständig ausfüllen:
- Punkt D: Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
- Punkt E: Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
- Punkt Fa): nur die Positionen der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich mitnehmen
- Punkt Fb): Ort und Land der Verwendung der Waren
- unten rechts: Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen der Zollstelle auf dem weißen Stammabschnittsblatt sofort prüfen und, wenn nötig, ändern lassen.
- Sind die richtigen Positionsnummern der eingeführten Waren eingetragen worden?
- Wurde eine verkürzte Wiederausfuhrfrist eingetragen (Zeile 2)? Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden. Ist die gesetzte Frist zu kurz, um Fristverlängerung bitten. Stellt sich erst später heraus, dass die Frist zu kurz ist, von einem anderen Zollamt im Einfuhrland Frist verlängern lassen.
Bei Ausfuhr aus dem Ausland (Nicht-EU-Land)
Unmittelbar vor Grenzübertritt das weiße Trennabschnittsblatt „Wiederausfuhr" vollständig ausfüllen:
- Punkt D: Beförderungsmittel mit amtlichem Kennzeichen
- Punkt E: Angaben über Packstücke, Zahl, Art usw.
- Punkt Fa): nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich ausführen. Nummer des Einfuhrblattes eintragen, mit dem die Waren wie unter Fa) aufgelistet eingeführt wurden.
- Punkt Fb) – Fd): Nur ausfüllen, wenn Waren im Ausland verbleiben. Dann die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie nicht wieder ausführen.
- unten rechts: Ort (Grenzort), Datum (Grenzübergangsdatum), Name und Unterschrift (des Reisenden)
Eintragungen der Zollstelle auf dem weißen Stammabschnittsblatt sofort prüfen und wenn nötig ändern lassen.
- Sind die richtigen Positionsnummern der ausgeführten Waren eingetragen worden?
Nicht durchwinken lassen! Auf Abfertigung durch die Grenzzollstelle bestehen.
Bei der Durchfuhr / im Transit
Wie bei einer Ein- bzw. Wiederausfuhr verfahren (Felder Punkte D und E).
- Punkt Fa): Durchfuhr nach ... – Ort und Land angeben, in das gereist wird. Nur die Positionsnummern der allgemeinen Liste eintragen, die Sie wirklich transportieren.
Wiedereinfuhr in die EU
Abfertigung des gelben Trennabschnittsblattes „Wiedereinfuhr" sowie des gelben Stammabschnittsblattes und nach der letzten Einfuhr in die EU bzw. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets den Vordruck unverzüglich an die IHK zurückgeben.
Rückforderung der Carnets
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der IHK (3 Jahre nach dem Ende der Gültigkeit) kann das Carnet innerhalb von drei Monaten zurückgefordert werden.
Aufbewahrungsfrist: Ende der Gültigkeit des Carnets + 3 Jahre. Nach Ende der Rückforderungsfrist von drei Monaten wird es von der IHK vernichtet.
Beispiel: Das Carnet ist am 31. Januar 2023 abgelaufen; Rückforderung in der Zeit von Februar bis April 2026.