International
Algerien: Halal-Zertifizierung von importierten Lebensmittelprodukten
Das algerische Handelsministerium hat am 2. November 2023 eine geänderte Richtlinie zur Halal-Zertifizierung veröffentlicht.
Der nationalen Ausschuss zur Überwachung der „Halal"-Zertifizierung und -Kennzeichnung von Lebensmitteln hat eine aktualisierte Liste der importierten Lebensmittel erstellt, die der Pflicht zur Anbringung der „Halal"-Kennzeichnung – Halal-Zertifizierung – unterliegen.
Diese Liste umfasst folgende Kategorien:
- Fleisch und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, einschließlich Fleischprodukte
- Öle und Fette tierischen Ursprungs
- Süßwaren, einschließlich Schokolade
- Kuchen und Kekse
- Vorverpackte Lebensmittelzusatzstoffe, die für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind oder in der Lebensmittelindustrie verwendet werden
- Milch und Milchderivate, insbesondere Kaseinate
- Alle Käsesorten, die zur Verarbeitung oder Verwendung in der Lebensmittelindustrie bestimmt sind
- Säuglingsnahrung und Folgenahrung
- Lab
- Künstliche Aromen (neu in die Liste aufgenommen)
Betroffene Unternehmen können sich an die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK) wenden. Alternativ können sich Unternehmen auch direkt an die regionalen Handelsdirektionen sowie das algerische Zentrum für Qualitäts- und Verpackungskontrolle (CACQE) wenden.