Nr. 5236920
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Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende

Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für das laufende Jahr, da der zu erwartende Gewinn unter der Freistellungsgrenze in Höhe von 5.200 Euro liegt.
Die Befreiung vom IHK-Beitrag für das aktuelle Jahr erfolgt vorläufig. Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung, sofern dieser 5.200 Euro übersteigt.