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Beitragsfreistellung für Kleingewerbetreibende
Antrag auf vorläufige Beitragsfreistellung für das laufende Jahr, da der zu erwartende Gewinn unter der Freistellungsgrenze in Höhe von 5.200 Euro liegt. Der Antrag gilt nicht für Unternehmen, die verpflichtet sind, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Dies sind Unternehmen mit folgenden Rechtsformen:
- Kaufleute (Einzelunternehmen / e.K.)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Die Befreiung vom IHK-Beitrag für das aktuelle Jahr erfolgt vorläufig. Nach Übermittlung des endgültigen Gewerbeertrags/hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb durch die Finanzverwaltung erfolgt eine Abrechnung, sofern dieser 5.200 Euro übersteigt.