IHKplus 4.2024 | Durchblick

Produktsicherheit: Neue Regeln

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU: Auf nahezu alle Produkte muss die GPSR angewendet werden. Die Abkürzung steht für „General Product Safety Regulation“. Das ist eine EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die am 12. Juni 2023 in Kraft trat und die bisher geltenden Regelungen zu Produktsicherheit und -kennzeichnung ablöst. Jedes Unternehmen, das Verbraucherprodukte herstellt, mit ihnen handelt oder sie importiert, muss spätestens ab diesem Stichtag eine Reihe neuer Pflichten erfüllen.

Wo gilt das Gesetz?

Als EU-Gesetz betrifft die GPSR Waren, die in Deutschland und den anderen EU-Ländern auf den Markt gebracht werden.

Für welche Waren gilt das Gesetz?

GPSR gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte, soweit es keine spezielleren produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben gibt. Letztere sind vorrangig, etwa Verordnungen und Richtlinien zum CE-Kennzeichen. Nur für eine kleine Zahl an Produktkategorien, etwa Lebens- und Arzneimittel, gelten Ausnahmen.

Welche Vorschriften beinhaltet das Gesetz?

Die Vorgaben der GPSR betreffen zunächst die Herstellung von Waren, aber auch beim Import und im Handel müssen die Vorgaben der GPSR beachtet werden. Zentrale Punkte sind:
  • Risikoanalyse und Erstellung technischer Unterlagen zum Produkt
  • Kontaktdaten (Name, eingetragene Handelsmarke, Post- und E-Mail-Anschrift zunächst der herstellenden Firma, bei Import- und Handelswaren aber die der importierenden bzw. handelnden Firma) sowie Kennzeichnung (Typen-, Chargen und Seriennummer) direkt auf dem Produkt, nur ausnahmsweise auf Verpackung oder Begleitunterlagen
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitsvorschrift, leicht verständlich formuliert, in der Sprache des Landes, wo das Produkt gehandelt wird
  • Korrekturmaßnahmen: Bei gefährlichen Produkten müssen Rücknahme, Rückruf und Unterrichtung des Marktes sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet sein
  • Kommunikationskanal: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen, telefonisch oder online, leicht Kontakt zur jeweiligen Firma aufnehmen können
Hinzu kommen weitere Detailregelungen, die Herstellung, Import und Handel in unterschiedlichem Maße betreffen.

Sind QR-Codes erlaubt?

Die Angabe der vorgeschriebenen Informationen über einen QR-Code ist möglich, jedoch nur ergänzend zu einer unmittelbar lesbaren Beschriftung, nicht als Ersatz für sie.

Was gilt für den Online-Handel?

Die Informations- und Produktsicherheitspflichten gelten auch im Online-Handel. Online-Marktplätze müssen ihre Erfüllbarkeit gewährleisten und Firmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, nach einer angemessenen Zeit sperren. Außerdem müssen sie mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten.
Annette Schwirten
Leiterin Unternehmensservice