Gründung
Gründen aus der Arbeitslosigkeit
Eine Existenzgründung kann ein Weg sein, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Wir geben im Folgenden einen ersten Überblick über die Förderung für Gründende aus Arbeitslosengeld (ALG), Bürgergeld sowie Tipps zur Vorbereitung der Gründung im Allgemeinen.
- Förderung: Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung?
- Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
- Wozu benötige ich die fachkundige Stellungnahme?
- Gründung aus der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Bürgergeld
- Wie erstelle ich einen Businessplan?
- Wie kann ich mich auf die Gründung vorbereiten?
- Wo erhalte ich weitere Unterstützung?
- Welche Optionen habe ich durch eine Gründung im Nebenerwerb?
Förderung: Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung?
Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen, unabhängig von Ihrer persönlichen Situation, alle öffentlichen Förderprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es spezielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit: Dazu gehören der Gründungszuschuss für ALG Empfängerinnen bzw. -Empfänger und das Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger und -Empfängerinnen.
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Formale Voraussetzung ist, dass Sie mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen und zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch aus Arbeitslosengeld haben. (Ausnahme: Menschen mit Behinderungen können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.) Auch die Umwandlung einer bisher im Nebenerwerb ausgeübten Selbständigkeit in einen Haupterwerb kann durch den Gründungszuschuss gefördert werden.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Die Bewilligung dieser Leistung liegt allein im Ermessen der Arbeitsagentur.
Wozu benötige ich die fachkundige Stellungnahme?
Der Gründungszuschuss hat nur eine Chance auf Bewilligung, wenn Sie nachweisen, dass Sie mit Ihrem Gründungskonzept Ihren Lebensunterhalt auch nach einer Anlaufphase selbst bestreiten können. Das Konzept muss von einer fachkundigen Stelle beurteilt und die Tragfähigkeit bestätigt werden.
Für zukünftige Mitglieder erstellt die IHK Köln kostenfrei die fachkundige Stellungnahme. Hier finden Sie alle weiteren Details zur Förderung und zum Prozess der Stellungnahme.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Bürgergeld
Auch Empfänger bzw. Empfängerinnen von Bürgergeld können vom Jobcenter bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt werden. Beim Bezug von Bürgergeld haben Sie die Möglichkeit, das Einstiegsgeld zu beantragen. Ebenso wie beim Gründungszuschuss besteht auf das Einstiegsgeld kein Rechtsanspruch. Es liegt allein im Ermessen des jeweiligen Jobcenters, ob Sie Unterstützung für den Weg in Selbstständigkeit erhalten.
Wie erstelle ich einen Businessplan?
Für die Beantragung von Fördermitteln (wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld), aber auch für die eigene Planung ist die Erstellung eines schriftlichen Konzepts mit einer individuellen Finanzplanung der erste Schritt. Der Businessplan zeigt genau auf, wie eine Geschäftsidee funktioniert, welcher Umsatz sich generieren lässt, welche Kosten das Geschäft verursacht und wie sich Gewinne und Wachstum entwickeln sollen und können.
Die Unternehmenswerkstatt unterstützt Sie in Ihrer Gründung und als junges Unternehmen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Sie können Ihren Businessplan Schritt für Schritt entwickeln und Ihre Ergebnisse in einem geschützten Bereich speichern. Nach Erstellung Ihres Businessplans können Sie dann mit einem Experten oder einer Expertin offene Fragen klären und im persönlichen Beratungsgespräch ein Feedback zu Ihrem Geschäftskonzept erhalten.
Wie kann ich mich auf die Gründung vorbereiten?
Unser Webinar Gründungskompass informiert Sie über die Voraussetzungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und gibt Hinweise zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen, Fragen der sozialen Absicherung, Hilfen bei der Konzepterstellung, Fragen der Gewinnermittlung und zu steuerlichen Grundlagen sowie weitergehenden Beratungsangeboten.
Die kostenlose Informationsveranstaltung findet freitags in der Zeit von 14 bis 16 Uhr als Webinar statt. Die nächsten Termine sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Wo erhalte ich weitere Unterstützung?
IHK-Beratung von A bis Z – nah, unabhängig und vernetzt
Kennen Sie schon das ganze Informations- und Beratungsangebot der IHK? Von A wie Ausbildung bis Z wie Zollfragen beantworten die Experten und Expertinnen der IHK einen großen Teil Ihrer Fragen mit einem umfassenden Service für Gründende. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
Besonderes Angebot: Wirtschaftssenioren, oder auch Senior-Experten
Experten, meist schon im Ruhestand, beraten Gründende und Unternehmen mit ihrem ganzen Wissen und Know-how gegen eine Aufwandsentschädigung. Wir haben Ihnen eine Liste der Organisationen zusammengestellt, über die Sie sich mit den Experten in Verbindung setzen können.
Beratungszuschüsse – anteilige Finanzierung des Beratungshonorars
Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens können Sie sich auch von selbstständigen Unternehmensberatungen individuell helfen lassen. Diese Beratungsleistungen umfassen in der Regel eine längerfristige Begleitung und sind daher kostenpflichtig. Der Bund und die Länder unterstützen die Beratung von Gründenden und Unternehmen mit Zuschüssen, die einen Teil des Beratungshonorars abdecken. Sie können diese Zuschüsse über die IHK Köln beantragen.
Wichtiger Hinweis: grundsätzlich erst beantragen, dann Beratung beauftragen!
Welche Optionen habe ich durch eine Gründung im Nebenerwerb?
Eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb ist auch parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld möglich. Nehmen Sie eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit auf, d.h. der zeitliche Umfang der Selbständigkeit liegt unter 15 Stunden wöchentlich, gelten Sie weiterhin als arbeitslos. Hierbei müssen Sie Ihren Verpflichtungen als Arbeitssuchende weiterhin nachkommen und sich unter anderem der Vermittlung zur Verfügung stellen. Die Besonderheiten dieser Gründungsform haben wir im Detail für Sie aufbereitet.
Sobald Sie eine Tätigkeit von 15 Stunden oder mehr aufnehmen, wird kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt. Bitte beachten Sie auch die Hinzuverdienstgrenzen der Agentur für Arbeit.