Gründung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

So können Sie Ihre Beratungskosten vor der Gründung fördern lassen. 

Beratungsarten

Neugründung/Beteiligung

Bei einer Neugründungs- und Beteiligungsberatung haben Sie die Möglichkeit, eine Förderung für bis zu sechs Beratungstagen innerhalb eines Jahres ab Antragstellung zu erhalten. Dabei wird der pauschale Beratungstagewerksatz in Höhe von 1.020 Euro zu 50 Prozent gefördert, was einer Förderung von 510 Euro entspricht.
Personen, die Bürgergeld empfangen und ein neues Kleinstunternehmen gründen möchten, können eine Förderung in Höhe von 80 Prozent bzw. 816 Euro erhalten.
Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Wenn Sie also sechs Beratungstage in Anspruch nehmen, beträgt die Förderung insgesamt 3.060 Euro (bzw. 4.896 Euro).

Übernahme

Im Fall einer Übernahmeberatung, die in der Regel mehr Beratungsaufwand erfordert, können bis zu acht Beratungstage innerhalb eines Jahres gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt generell 50 Prozent. Das bedeutet, dass Sie bei acht Beratungstagen 4.080 Euro erhalten.

Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb

Der Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb kann mit bis zu vier Beratungstagen gefördert werden. Dabei gelten ebenfalls die oben genannten Konditionen. Bei einer Beratungsdauer von vier Tagen beträgt die Förderung 2.040 Euro bzw. 3.264 Euro.

Zirkelberatung

Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung (jeweils 50 Prozent) an der zwischen drei bis sechs Personen teilnehmen. Dabei wird pro Person maximal ein Beratungstag gefördert. Im Anschluss an die Zirkelberatung können bei Bedarf weitere Beratungstage für eine Neugründungs- bzw. Übernahmeberatung beantragt werden.
Auch für die Zirkelberatung gelten die oben genannten Förderkonditionen (50 Prozent/510 Euro). Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, beträgt die Förderung 90 Prozent eines Beratungstages, dementsprechend 918 Euro.

Suche nach Beratern und Beraterinnen 

Die Beraterauswahl erfolgt durch Sie. Fragen Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin
  • nach Erfahrungen mit dem BPW,
  • ob die Förderung und die Voraussetzungen dafür bekannt sind,
  • ob er oder sie als Beraterin bereits gelistet ist bzw. dies in Erwägung zieht.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater oder eine Unternehmensberaterin benötigen, können Ihnen bei der Suche und Auswahl Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern helfen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt entweder online auf EFRE.NRW.Online oder in Papierform. Vorab müssen Sie ein persönliches Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle (zum Beispiel IHK Köln) führen, an dem neben dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Vertreter oder eine Vertreterin in der Anlaufstelle und der Berater oder die Beraterin teilnehmen.