Unternehmensführung
Beratungskostenzuschuss für Unternehmen
Der Bund unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen zu den Beratungskosten von externen Unternehmensberatungen – zum Beispiel mit dem Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA - Unternehmensberatung)
Ziel des Förderprogrammes ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Wer wird gefördert
Die Förderung des Bundes richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Nicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen,
- die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- die überwiegend das Thema Fördermittel zu Inhalt haben
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese betragen 3.500 Euro pro Beratung. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro pro Beratung.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben beziehungsweise mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Die IHK Köln bietet als Regionalpartner ihren Mitgliedsunternehmen diesen Service gerne kostenfrei an.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern helfen.
Ausführliche Informationen zu dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen (KMU)“ finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). als zuständiger Stelle für die Umsetzung des Förderprogrammes.
Weitere Informationen
Das Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMK) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union recherchiert werden.