Ausbildung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bei guten Leistungen kann die Ausbildung verkürzt werden. Alle Informationen zu Voraussetzungen und dem Verfahren erhalten Sie hier oder telefonisch bei unseren Berater/-innen.
§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Eine vorzeitige Zulassung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und auch die betrieblichen Leistungen als überdurchschnittlich bewertet werden.
Die vorgezogene Prüfung soll nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Prüfungstermin stattfinden.
Da für die Zulassungsentscheidung der aktuelle Leistungsstand entscheidend ist, reichen Sie bitte Ihren Antrag auf vorzeitige Zulassung frühestens sechs Monate vor, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem regulären Anmeldeschluss des angestrebten Prüfungstermins ein.
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung sollte möglichst von den Vertragspartnern gemeinsam, kann aber auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Im letzteren Fall wird der ausbildende Betrieb von der IHK Köln um eine Stellungnahme zu dem Antrag gebeten.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK Köln als zuständige Stelle. Hält diese die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen. Die IHK Köln informiert nach der Entscheidung den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb über das Ergebnis.
Eine vorzeitige Zulassung hat – im Gegensatz zum gemeinsamen Antrag auf Kürzung der Ausbildungszeit – zunächst keine Auswirkungen auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit. Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung.
Die Beantragung und Bestätigung der vorzeitigen Zulassung durch den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb erfolgt vollständig digital über das Onlineportal Bildung der IHK Köln.
Die Bestätigung der Berufsschule muss dazu über ein gesondertes Formular (Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) eingeholt und über das Online-Portal hochgeladen werden.
Hinweis: Sofern die Zulassung nicht einvernehmlich mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule erfolgt, wird der Betrieb bzw. die Berufsschule von der Industrie- und Handelskammer zu Köln zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung wird dem Prüfungsausschuss anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Bitte belegen Sie Ihre überdurchschnittlichen betrieblichen Leistungen in diesem Fall durch anderweitige Nachweise.