Ausbildung
Auslandsaufenthalte für Auszubildende
Immer mehr deutsche Unternehmen expandieren global. Dabei nehmen die kulturelle Vielfalt sowohl unter Kunden als auch Mitarbeitern stetig zu. Dies bringt neue Herausforderungen für Unternehmen, Ausbildungsverantwortliche, Auszubildende und Fachkräfte mit sich. Um diesen erfolgreich zu begegnen, sind internationale Erfahrung, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz unerlässlich.
Die Mobilitätsberatung ist Teil des deutschlandweiten Netzwerks Berufsbildung ohne Grenzen. Unsere Aufgabe ist es, Betriebe, Auszubildende und junge Fachkräfte bei der Auswahl des passenden Programms zu unterstützen, um sicherzustellen, dass ein Auslandsaufenthalt zu einer unvergesslichen Erfahrung wird.
Fünf gute Gründe für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung
Für Unternehmen
- International: Sie gewinnen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen, interkultureller Kompetenz sowie internationaler Erfahrung.
- Selbstständigkeit: Länderübergreifende Projekte fördern Selbstständigkeit, Flexibilität und Motivation.
- Identifikation: Auslandsaufenthalte steigern die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Unternehmen.
- Azubi-Marketing: Unternehmen gewinnen an Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.
- Know-how: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen neues Know-how und Impulse ein.
Für Azubis und junge Fachkräfte
- International: Ihr erwerbt interkulturelle Kompetenz, internationale Erfahrung und neue fachliche Fertigkeiten.
- Selbstständigkeit: Ihr gewinnt Selbstvertrauen durch neue Herausforderungen.
- Know-how: Ihr lernt neue Arbeitstechniken und -abläufe kennen.
- Zusatzqualifikation: Ihr erwerbt den Europass Mobilität (international anerkannte Zusatzqualifikation).
- Gute Aufstiegs- und Karrierechancen: Ihr erhöht Eure Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
Gut zu wissen
- Ein Viertel der Ausbildung kann laut Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2 (3)) im Ausland absolviert werden.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Auslandspraktikum während der Ausbildung.
- Das Unternehmen muss einverstanden sein (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB)
- Die Ausbildungsvergütung wird weiterbezahlt.
- Die Auszubildenden müssen sich von der Berufsschule freistellen lassen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB)
- Der versäumte Lernstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Unternehmen.
Im Rahmen des Programms „Berufsbildung ohne Grenzen“ bietet die Mobilitätsberatung der IHK Köln Informationen und Unterstützung bei der Organisation von Auslandsaufenthalten von Azubis und jungen Fachkräften.
Häufig gestellt Fragen rund ums Thema Auslandspraktikum werden in unseren FAQ beantwortet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Berufsbildung ohne Grenzen.
Das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.