Ausbildung
FAQs zum Auslandspraktikum
Häufig gestellte Fragen rund um Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung
- Wer darf ein Auslandspraktikum machen?
- In welchen Ländern ist ein Auslandspraktikum möglich?
- Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
- Was ist für das Unternehmen zu beachten?
- Was ist mit der Berufsschule?
- Wer übernimmt die Kosten für das Auslandspraktikum?
- Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
- Wie beantrage ich eine entsprechende Förderung?
- Wie viel Förderung erhalte ich?
- Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandspraktikum?
- Was muss mit der IHK geklärt werden?
- Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?
- Ich möchte gerne ein Auslandspraktikum machen, meine Ausbilderin/mein Ausbilder weiß aber noch nichts davon. Wie gehe ich am besten vor?
- Wie gut muss ich die Landessprache sprechen?
- Brauche ich eine Auslandsversicherung?
- Wie lange dauert die Vorbereitung für ein Auslandspraktikum?
Wer darf ein Auslandspraktikum machen?
Grundsätzlich kann jede Auszubildende und jeder Auszubildender ein Praktikum im Ausland absolvieren. Vorausgesetzt, das Ausbildungsunternehmen und die Berufsschule stimmen dem Aufenthalt im Ausland zu.
In welchen Ländern ist ein Auslandspraktikum möglich?
Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich. Oftmals hängt die Entscheidung für ein bestimmtes Land von den gewünschten Lernzielen oder den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.
Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?
Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden (BBiG § 2 Abs. (3)). Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das zum Beispiel neun Monate. Die Zeit kann im Block oder in einzelnen Abschnitten genutzt werden.
Üblicherweise entscheiden sich die meisten Auszubildenden und Unternehmen für eine Dauer von vier bis zwölf Wochen.
Was ist für das Unternehmen zu beachten?
Während des Auslandsaufenthalts bleibt der Ausbildungsvertrag bestehen und die Ausbildungsvergütung wird weiterbezahlt. Dem Ausbildungsbetrieb (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB) entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Was ist mit der Berufsschule?
Der Auszubildende muss sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts von der Berufsschule freistellen lassen. Im Ausland muss keine Berufsschule oder vergleichbare Institution besucht, doch der versäumte Lehrstoff selbstständig nachgearbeitet werden. Hierfür muss das Einverständnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) der Berufsschule eingeholt werden.
Wer übernimmt die Kosten für das Auslandspraktikum?
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthalts weiterzuzahlen. Die Reise- und Unterbringungskosten braucht er allerdings nicht zu übernehmen. Diese Kosten werden jedoch über die Förderung finanziert.
Wo gibt es finanzielle Unterstützung?
Über das Bildungsprogramm Erasmus+ erhalten Auszubildende für fast alle Länder in Europa eine finanzielle Förderung. Mit dem neuen Projekt "Ausbildung Weltweit" des BMBF haben Auszubildende nun auch die Chance, weltweit entsendet zu werden und internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Es steht sowohl Auszubildenden als auch Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung.
Wie beantrage ich eine entsprechende Förderung?
Die IHK sucht gerne für Sie einen geeigneten Förderträger. Wenn Sie dann die entsprechend geforderten Bewerbungsunterlagen (zumeist mit englischsprachigem Lebenslauf im Europass-Format und Motivationsschreiben) bei dem Förderträger einreichen, ist die Förderung innerhalb der EU nach festen Sätzen garantiert.
Wie viel Förderung erhalte ich?
Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von Zielland und Aufenthaltsdauer sowie vom Förderprogramm. Erasmus+ bietet einen Überblick über die Fördersätze (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 284 KB).
Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandspraktikum?
Termine für Auslandspraktika sind – je nach Angebot – fast das ganze Jahr über möglich.
Bei der Absprache zwischen Unternehmen und Auszubildenden sollten Ablauf der Ausbildung, Rahmenplan, Prüfungstermine und betriebliche Abläufe berücksichtigt werden.
Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zu Beginn der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Was muss mit der IHK geklärt werden?
Als Teil der Berufsausbildung (BBiG § 2 (3)) muss jeder Auslandsaufenthalt schriftlich festgehalten und der IHK mitgeteilt werden – entweder zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag (BBiG § 11 (1) Nr. 3) oder nachträglich durch die „Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB).
Dauert das Auslandspraktikum länger als vier Wochen, muss zusätzlich mit der IHK ein Ausbildungsplan abgestimmt werden: „Vertrag über die Ausgestaltung des Ausbildungsplans für die Zeit des Auslandspraktikums“ .
Wie finde ich einen Praktikumsplatz im Ausland?
Bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Existieren Niederlassungen im Ausland, kann direkt dort angefragt werden. Eventuell hat das Unternehmen zumindest Verbindungen zu Firmen im Ausland.
Auch private Kontakte ins Ausland, Auslandshandelskammern (AHK), Städtepartnerschaften, Branchenverbände, deutsch-ausländische Unternehmensverbände etc. können bei der Suche hilfreich sein. Zudem gibt es verschiedene Praktikumsbörsen im Internet.
Wurde noch kein Praktikumsplatz im Ausland gefunden, versucht die Mobilitätsberatung der IHK zunächst gebührenfrei etwas Geeignetes zu finden. Gibt es bestimmte Wünsche oder wenig Vorbereitungszeit, können externen Dienstleister beauftragt werden, die eine Vermittlungsgebühr von ca. 250 bis 500 Euro veranschlagen. Auch zu diesen Angeboten berät die Mobilitätsberatung der IHK.
Ich möchte gerne ein Auslandspraktikum machen, meine Ausbilderin/mein Ausbilder weiß aber noch nichts davon. Wie gehe ich am besten vor?
Nicht alle Betriebe sind von der Idee, dass der Auszubildende für eine gewisse Zeit ins Ausland geht, von Anfang an begeistert. Unsere Mobilitätsberatung setzt sich in diesem Fall gerne für einen Auslandsaufenthalt ein und schildert die Vorteile eines Auslandspraktikums der Geschäftsführung oder der Ausbildungsleitung.
In einem Vorgespräch informieren wir gerne auch erst persönlich und nennen gute Gründe für Auslandspraktika, mit denen überzeugend argumentiert werden kann.
Wie gut muss ich die Landessprache sprechen?
Grundkenntnisse in der entsprechenden Landessprache sind in jedem Fall von Vorteil. Zumeist reicht ein Sprachniveau von B1 – gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – zur erfolgreichen Mitarbeit im Praktikumsbetrieb aus. Gute Englischkenntnisse (etwa B2) sind immer hilfreich.
Je nach Dauer des Aufenthalts ist ein Sprachkurs zur Vorbereitung möglich.
Brauche ich eine Auslandsversicherung?
Im europäischen Ausland besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Dies muss unter Verwendung des Formulars A 1 von der Krankenkasse bestätigt werden.
Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich. Bitte informieren Sie sich vorher unbedingt bei Ihrem Versicherungsträger.
Empfehlenswert ist grundsätzlich der Abschluss einer zusätzlichen Reisekranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Wie lange dauert die Vorbereitung für ein Auslandspraktikum?
Abhängig von dem Förderprogramm und je nachdem, ob Sie bereits einen Praktikumsbetrieb im Ausland gefunden haben oder Unterstützung bei der Suche benötigen, sollten Sie vier bis acht Monate für die Vorbereitung einplanen.