Ausbildungsprofil
Werkzeugmechaniker/-in
Verordnung gültig seit August 2018
Berufsbild
Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt.
Allein mit Hammer, Zange oder Schraubenzieher kann man kein Auto bauen. Da braucht es schon Spezialwerkzeuge. Um die kümmern sich die Werkzeugmechaniker. Sie arbeiten vor allem in der Maschinenbauindustrie und im Werkzeugbau, aber auch in Kunststoff erzeugenden und -verarbeitenden Firmen oder bei Unternehmen, die medizinische Geräte herstellen.
Sie fertigen zum Beispiel Schneid- und Formwerkzeuge oder Biegevorrichtungen, mit denen anschließend Fahrwerkteile oder Karosserieteile des Autos bearbeiten werden können. Neben diesen Spezialwerkzeugen für die Serienproduktion können Werkzeugmechaniker auch Formen und Schablonen herstellen, mit denen wiederum Metall- und Kunststoffformteile gefertigt werden können. Zudem kennen sie sich auch mit der Produktion von chirurgischen, kosmetischen und anderen feinsten Instrumenten wie Klemmen oder Skalpellen aus. Außerdem produzieren sie Mess- und Prüfgeräte, Bauteile oder auch ganze Baugruppen von Werkzeugen.
Egal was sie machen, Werkzeugmechaniker und Werkzeugmechanikerinnen müssen absolut genau arbeiten, denn nur mit präzise gefertigten Werkzeugen kann man Produkte herstellen, die sich später verkaufen lassen. Werkzeugmechaniker arbeiten mit herkömmlichen oder computergesteuerten Maschinen: Sie bohren, drehen, feilen, hämmern oder fräsen. Anschließend montieren sie Einzelteile zu kompletten Werkzeugen zusammen und kontrollieren die fertigen Produkte, etwa ob die Werkzeuge den Maß- und Qualitätsvorgaben entsprechen und funktionieren. Dabei prüfen sie die Maße mit Mess- und Prüfgeräten im Bereich von wenigen tausendstel Millimetern.
Außerdem entwickeln sie anhand von Zeichnungen oder Mustern Arbeitsprogramme für computergesteuerte Werkzeugmaschinen. Wenn sie beschädigte oder verschlissene Werkzeugteile von Kunden reparieren und Maschinen warten oder generalüberholen, arbeiten sie auch beim Kunden vor Ort.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Hans-Böckler-Berufskolleg, Köln
- Berufskolleg Dieringhausen, Ernährung, Sozialwesen, Technik, Gummersbach
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)