Ausbildungsprofil

Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik

Verordnung gültig seit August 2000

Berufsbild

Verfahrensmechaniker Glastechnik/ Verfahrensmechanikerinnen Glastechnik sind in Bereichen der Glasschmelze, der Formgebung und Fertigungskontrolle von Massivglas, Flachglas, Hohlglas, Glasrohren, Faserglas tätig. Sie sind in den Bereichen der Weiterverarbeitung und Veredelung zu den unterschiedlichen Glasprodukten tätig. Dort überwachen, steuern und regeln sie selbstständig und im Team die jeweiligen Produktionsprozesse und Produktionsanlagen und führen notwendige Kontroll- sowie Instandhaltungsarbeiten aus.

Berufliche Fähigkeiten
Verfahrensmechaniker Glastechnik / Verfahrensmechanikerinnen Glastechnik
  • sichern den Materialfluss durch Bereitstellen und Lagern von Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und Produktionserzeugnissen;
  • überwachen, steuern und regeln selbstständig und im Team Produktionsprozesse und -anlagen der Glasschmelze und Formgebung und wenden Methoden der Fertigungskontrolle an;
  • verarbeiten und veredeln Glas und Glasprodukte durch verschiedene Verfahren, z. B. durch Abtragen, Trennen, Fügen, Umformen, Beschichten und Ändern der Glaseigenschaften;
  • stellen Fehler und Störungen im Produktionsablauf fest, grenzen diese ein und ergreifen selbstständig und im Team Maßnahmen zu deren Beseitigung;
  • setzen Maschinen und Anlagen der Glasindustrie selbstständig und im Team insbesondere bei Produktionswechsel außer Betrieb, rüsten die Produktionsanlagen um und nehmen sie wieder in Betrieb;
  • führen Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen durch;
  • handhaben Produktionsprotokolle und Produktionsablaufpläne, erfassen Betriebsdaten und
  • dokumentieren diese zur Produktions- und Prozesssteuerung im Rahmen der Technischen Kommunikation;
  • wenden Methoden des Qualitätsmanagements an;
  • sichern durch kontinuierliche Kommunikation und Kooperation zwischen den Arbeitsbereichen die Zusammenarbeit im gesamten Prozessablauf.
  • berücksichtigen bei ihren Arbeiten den Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule:

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Aachen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Aachen. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln