Tierpfleger und Tierpflegerinnen gibt es in den Fachrichtungen Forschung und Klinik, Zoo sowie Tierheim und Tierpensionen. Sie arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.
Sie versorgen und pflegen Haustiere und kümmern sich intensiv um sie. Tiere, die ausgesetzt wurden, die wegen Misshandlungen oder schlechter Haltung ins Tierheim kommen, sind häufig traumatisiert. Um Verhaltensstörungen entgegenzuwirken, beobachten sie das Verhalten der Tiere besonders aufmerksam und bringen viel Geduld im Umgang mit ihnen auf. Sie versorgen die Tiere mit Futter und richten artgerechte Tierunterkünfte ein, die sie auch reinigen und instandhalten.
Sie beraten die Tierbesitzer, die ihre Haustiere z. B. in einer Tierpension unterbringen möchten, und kümmern sich um neue Eigentümer für herrenlose Heimtiere. Dazu schließen sie Aufnahme- und Abgabeverträge ab. Darüber hinaus fallen verwaltende Aufgaben an, von der Anschaffung von Futtermitteln und Gerätschaften über die Kostenplanung bis zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Video: Azubi für einen Tag
In der Video-Reihe „Azubi für einen Tag" besuchen wir den Kölner Zoo und schauen uns einen Tag im Leben eines Tierpflegers an:
Sie züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere, wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden diese an, führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch , wirken bei Experimenten mit, wenden die Regeln Guter Laborpraxis an.
In der Fachrichtung Zoo:
Sie bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere, züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf, wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten diese ein, beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des „Behavioral Enrichment“, betreuen Besuchergruppen, informieren über im Betrieb lebende Tiere.
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:
Sie tränken, füttern und pflegen Tiere, erziehen Tiere und bilden sie aus, betreuen Besucher und Besuchergruppen, beraten Besucher und Kunden über Erwerb und Halten von Tieren, führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen Industrie- und Handelskammer. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.