Ausbildungsprofil
Straßenwärter/-in
Verordnung gültig seit August 2002
Berufsbild
Straßenwärter/innen arbeiten hauptsächlich im öffentlichen Dienst (Straßenbauverwaltungen in Städten, Gemeinden und Kreisen) in den Straßen- und Autobahnmeistereien in Baustellensicherungsunternehmen. Sie sind an ständig wechselnden Arbeitsorten des Verkehrsraums meist im Freien tätig. Häufig halten sie sich in Nutzfahrzeugen auf. In den Betriebshöfen bereiten sie ihren Einsatz vor.
Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen und Straßenbauwerke wie Brücken, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand.
Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfähle oder Verkehrsschilder und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehörten auch das Aufstellen von Verkehrszeichen, das Ausbessern von Fahrbahnmarkierungen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Sie mähen Grünstreifen, sichern Baustellen und Unfallstellen ab und führen um Winter die Räum- und Streudienste durch.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor einer anderen zuständigen Stelle. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor einer anderen zuständigen Stelle. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)