Ausbildungsprofil
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Verordnung gültig ab August 2008
Berufsbild
Sie sind daran beteiligt, Personen, Objekte und Werte zu sichern und zu schützen. Im Pfortendienst stellen sie sicher, dass nur berechtigte Personen die Betriebsanlagen betreten. Bei Kontrollgängen durch die Firmengebäude und über das Betriebsgelände überprüfen sie die Einhaltung betrieblicher und gesetzlicher Vorschriften, z. B. des Brand- und Umweltschutzes, sowie das einwandfreie Funktionieren der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
Stellen sie Mängel fest, sorgen sie für deren Beseitigung. Im Veranstaltungsdienst führen sie Besucherkontrollen durch, stellen Absperrungen auf, sorgen dafür, dass Fluchtwege und Notausgänge ordnungsgemäß gekennzeichnet und offen gehalten werden. Im Verkehrsdienst führen sie Streifengänge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in Verkehrsmitteln durch und nehmen Sicherheitskontrollen vor. Sie können auch als Fahrer/-in oder Beifahrer/-in von Werttransporten oder im Personenschutz tätig sein.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)