Ausbildungsprofil

Schädlingsbekämpfer/-in

Verordnung gültig seit August 2004

Berufsbild

Sie sind Ansprechpartner/-in, wenn es darum geht, z. B. Menschen, Tiere, Pflanzen, Gebäude oder die Umwelt durch geeignete Vorsorgemaßnahmen vor Schädlingen zu schützen.
Bei einem Schädlingsbefall untersuchen sie die Räumlichkeiten, wählen die jeweils erforderlichen Bekämpfungsmittel aus und wenden diese umweltbewusst an. Sie dokumentieren alle Maßnahmen und die dabei verwendeten Stoffe.
Sie beraten Kunden und geben Auskunft über das Gefährdungspotenzial, die Möglichkeiten und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.