Der Arbeitsplatz kann ein Reinraum oder eine Maschinenhalle sein, wo Produktions- oder Abfüllanlagen stehen. Analysearbeiten werden im Laboratorium erledigt.
Pharmakant/-innen mischen in industrieller Produktion die chemischen Wirkstoffe mit den Hilfsstoffen wie Zucker und Stärke zusammen. An Maschinen und Anlagen stellen sie in automatisierten Arbeitsabläufen Pulver, Ampullen und Tabletten her. Anschließend überwachen sie die Verpackung nach besonderen Hygienevorschriften in den ebenfalls automatisierten Verpackungs- und Abfüllanlagen.
Im kupfernen Dragierkessel werden die Tablettenkerne mit einer Zuckerschicht umgeben. In einer anderen Anlage werden Salben zur richtigen Konsistenz verrührt. Gekleidet in den weißen Labormantel mit Kopfhaube, holt eine Pharmakantin oder ein Pharmakant die Rohstoffe aus dem Lager. Immer wieder werden Roh- und Hilfsstoffe analysiert.
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.