Ausbildungsprofil

Pharmakant/-in

Verordnung gültig seit Juni 2009

Berufsbild

Der Arbeitsplatz kann ein Reinraum oder eine Maschinenhalle sein, wo Produktions- oder Abfüllanlagen stehen. Analysearbeiten werden im Laboratorium erledigt.
Pharmakant/-innen mischen in industrieller Produktion die chemischen Wirkstoffe mit den Hilfsstoffen wie Zucker und Stärke zusammen. An Maschinen und Anlagen stellen sie in automatisierten Arbeitsabläufen Pulver, Ampullen und Tabletten her. Anschließend überwachen sie die Verpackung nach besonderen Hygienevorschriften in den ebenfalls automatisierten Verpackungs- und Abfüllanlagen.
Im kupfernen Dragierkessel werden die Tablettenkerne mit einer Zuckerschicht umgeben. In einer anderen Anlage werden Salben zur richtigen Konsistenz verrührt. Gekleidet in den weißen Labormantel mit Kopfhaube, holt eine Pharmakantin oder ein Pharmakant die Rohstoffe aus dem Lager. Immer wieder werden Roh- und Hilfsstoffe analysiert.
Video: Was macht eigentlich ein/e Pharmakant/in?
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
© IHK Köln

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.