Ausbildungsprofil

Personaldienstleitungskaufmann/ -frau

Verordnung gültig seit August 2008

Berufsbild

Personaldienstleistungskaufleute sind tätig in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen. Sie arbeiten in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung sowie der Arbeitnehmerüberlassung.
Um Personal anzuwerben, sichten sie den Stellen- und Bewerbermarkt, formulieren Stellenanzeigen und veröffentlichen sie. Sie wählen geeignete Bewerber aus, führen Beratungsgespräche und gleichen Anforderungs- und Bewerberprofile miteinander ab. Schließlich wirken sie bei der Personaleinstellung und bei Vertragsabschlüssen mit. Sie disponieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung. In der Personalsachbearbeitung führen sie Personalakten und erstellen Entgeltabrechnungen.
Darüber hinaus akquirieren sie Aufträge, gewinnen Unternehmen als Kunden, suchen im Kundenauftrag nach geeignetem Personal und betreuen die Kundenunternehmen. Nicht zuletzt gehören kaufmännische Aufgaben wie Steuerung und Controlling zu ihrem Tätigkeitsgebiet.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.