Ausbildungsprofil
Packmitteltechnologe/-in
Verordnung gültig seit April 2019
Berufsbild
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und findet im Rahmen des dualen Systems sowohl in einem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule statt.
Packmitteltechnologen/Packmitteltechnologinnen arbeiten in industriellen Betrieben der Produktion insbesondere von Briefumschlägen, selbstklebenden Etiketten, Faltschachteln, flexiblen Packmitteln, Kartonagen, Rundhülsen, Wellpappe und Wellpappeerzeugnissen.
Packmitteltechnologen/Packmitteltechnologinnen arbeiten in industriellen Betrieben der Produktion insbesondere von Briefumschlägen, selbstklebenden Etiketten, Faltschachteln, flexiblen Packmitteln, Kartonagen, Rundhülsen, Wellpappe und Wellpappeerzeugnissen.
Neben einer für alle Auszubildenden gleichen Grundqualifikation kann durch unterschiedlich vertiefte Qualifikationen in mindestens zwei der folgenden Bereiche die Qualifizierung produktionsspezifisch auf verschiedene Arbeitsgebiete abgestimmt werden.
Hierfür kommen in Betracht:
Hierfür kommen in Betracht:
- Steuerungstechnik,
- Werkzeugbau,
- Veredelungstechnik,
- Mess- und Labortechnik,
- Leitstandtechnik und Inlineproduktion,
- computerunterstützte Mustererstellung,
- Packmitteldesign,
- internationale Kompetenz.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule:
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungsinformation: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)