Ausbildungsprofil
Mechatroniker/-in Kältetechnik
Verordnung gültig seit Juli 2007
Berufsbild
Mechatroniker/-innen für Kältetechnik installieren, reparieren und warten Kühl- und Klimaanlagen. Kühlanlagen werden eingesetzt, um beispielsweise leicht verderbliche Nahrungsmittel, Pharma- oder Chemieprodukte aufzubewahren (Kühlhäuser), zu transportieren (Eisenbahn, Schiffe oder Lastwagen mit Kühlanlagen) oder zu verkaufen (Kühltruhen). Klimaanlagen finden sich überall dort, wo frische Luft Not tut: in Warenhäusern, Kinos, Büros oder auch Restaurants. Auch Kunsteisbahnen oder Wärmepumpen wären ohne Kältetechnik undenkbar.
Die Mechatroniker/-innen für Kältetechnik erhalten technische Zeichnungen und Schemata und bauen auf dieser Grundlage in der Werkstatt aus mechanischen, elektronischen und elektrotechnischen Bauteilen, Steuereinrichtungen, Dämmmaterial und Kühlflüssigkeit die Anlageeinheiten zusammen. Dann installieren sie die Kälteleitungen (in Neu- und Umbauten), montieren die Anlageeinheiten und die notwendigen Steuer- und Regelapparate. Sie ummanteln die Rohre mit wärmedämmenden Materialien, installieren die elektrischen Anschlüsse und programmieren die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen. Dann überprüfen sie alle Funktionen.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)