Ausbildungsprofil
Maurer/-in (bis Juli 2026)
Anstehende Neuordnung
Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
Verordnung gültig seit August 1999
Berufsbild
Sich ein Dach über dem Kopf zu schaffen, gehört seit jeher zu den Urbedürfnissen des Menschen. Geändert hat sich allerdings die Technik dafür. „Stein auf Stein", das stimmt auch heute noch. Doch im Zeitalter der erneuerbaren Energien und des umweltfreundlichen Bauens wird die Arbeit auf dem Bau immer anspruchsvoller.
Daher haben gute Maurer nicht nur eine gute körperliche Konstitution. Sie haben darüber hinaus technisches Verständnis und handwerkliches Geschick. Und auch Teamgeist ist am Bau unverzichtbar, da dort viele Fachleute aus unterschiedlichen Branchen sich die Klinke in die Hand geben. Maurer schaffen mit ihren Händen Häuser, in denen Menschen leben und arbeiten können. Oder sie setzen in die Jahre gekommene Gebäude wieder in Stand und modernisieren sie.
Die Arbeit beginnt, bevor der erste Stein gesetzt ist. Denn zunächst muss geplant werden, was wie und in welcher Zeit gemacht werden soll. Maurer können messen und exakt nach den Plänen der Architekten bauen. Beton und Mörtel sind auch heute die Grundstoffe, die dem Bau die nötige Standfestigkeit geben. Doch zur Vielseitigkeit des Berufes gehört es, dass auch viele andere Materialien zum Einsatz kommen können, von Holz bis zu den Dämmstoffen. Dabei nutzen moderne Maurer viele technische Hilfsmittel.
Ohne das richtige „Händchen" geht es aber nicht – besonders, wenn es um das Verlegen von Platten, Fliesen oder um das Verputzen von Wänden geht. Sicherheit am Bau ist ein anderer wichtiger Aspekt. Und das nicht nur, wenn die Arbeit in schwindelerregender Höhe ausgeführt wird. Weder Arbeiter noch Passanten dürfen durch herumliegendes oder gar hinabstürzendes Material gefährdet werden.
Anpacken ist die eine Seite des weltweit gefragten Berufs. Genauso wichtig aber ist es, mitzudenken. Wer das kann, hat gute Entwicklungschancen und kann sich zum Maurermeister fortbilden, etwa, um sich selbständig zu machen. Auch zum Polier oder Techniker können sich Maurer weiterentwickeln. Und schließlich kann der berufliche Weg zum Industriebetriebswirt in der Bautechnik und – nach dem Besuch einer Fachoberschule – zum Ingenieursstudium führen. Langweilig wird es für Maurer nie.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Berufskolleg Dieringhausen für Ernährung, Sozialwesen, Technik
- Adolf-Kolping-Berufskolleg
- Berufskolleg Ulrepforte der Stadt Köln
- Berufskolleg für Technik Düren
- Thomas-Eßer-Berufskolleg
- Carl-Reuther Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Hennef
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungsinformation : Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Rückfalloption:
Wird die Abschlussprüfung in diesem Berufsbild nicht bestanden, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsabschluss als Hochbaufacharbeiter/-in erworben werden.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)