Ausbildungsprofil

Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement

Verordnung gültig ab August 2020

Berufsbild

Ohne die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement blieben die Regale in den Geschäften leer und trist. Denn Groß- und Außenhandelskaufleute bestellen die Waren bei den Herstellern im In- und Ausland, lagern die Produkte ein und verkaufen sie weiter an den Handel, aber auch an Industrie und Handwerk.
Je nachdem, ob sie überwiegend im grenzüberschreitenden Wareneinkauf tätig sind oder aber die Produkte bei Herstellern im Inland einkaufen, um sie anschließend weiterzuverkaufen, kann man sich bei den Groß- und Außenhandelskaufleuten auf die Fachrichtung „Außenhandel" oder „Großhandel" spezialisieren.
Nach der Ausbildung stehen der Kauffrau und dem Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement viele Wege offen. Wer als Angestellter oder Angestellte weitermacht, kann sich mit Fortbildungen für leitende Funktionen qualifizieren und bis in die Führungsetagen aufsteigen. Auch der Weg in die Selbstständigkeit ist für Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement eine Alternative. Denn wer gelernt hat, was dazugehört, um gut im Geschäft zu sein, kann das natürlich auch im eigenen Unternehmen anwenden.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.