Ausbildungsprofil
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Verordnung gültig ab März 2017
Berufsbild
Sie verkaufen Konsumgüter, wie z. B. Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel, Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände. Kaufleute im Einzelhandel führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten gegebenenfalls Reklamationen. Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren, nehmen Lieferungen entgegen, prüfen deren Qualität und sorgen für eine fachgerechte Lagerung. Sie zeichnen die Waren aus und helfen bei der Gestaltung der Verkaufsräume. Auch bei der Planung und Umsetzung von Werbe- und Verkaufsstrategien wirken Kaufläute im Einzelhandel mit. Sie beobachten den Markt und beeinflussen die Sortimentsgestaltung entsprechend.
Video: „Azubi für einen Tag”
In unserer Videoreihe Azubi-für-einen-Tag begleiten wir eine Auszubildende und zeigen einen typischen Arbeitstag als Kauffrau im Einzelhandel.
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Ausbildungsplan
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Berufskolleg Lindenstraße der Stadt Köln
- Berufskolleg Südstadt, Köln
- Fachschule des Möbelhandels, Köln
- Kaufmännische Schulen Bergisch Gladbach
- Bergisches Berufskolleg Standort Wermelskirchen
- Städtisches Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Leverkusen
- Berufskolleg Opladen, Leverkusen
- Karl-Schiller-Berufskolleg Europaschule des Rhein-Erft-Kreises in Brühl
- Nell-Breuning-Berufskolleg, Frechen
- Kaufmännisches Berufskolleg Gummersbach und Waldbröl
- Bergisches Berufskolleg Wipperfürth
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Sommer- oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige, finden Sie eine Übersicht diverser Angebote sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)