Ausbildungsprofil
Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation
Verordnung gültig seit August 2006
Berufsbild
Kaufleute für Marketingkommunikation befassen sich zum Beispiel mit Marktanalysen und Umfragen, wobei sie stets das zur Verfügung stehende Budget im Blick behalten müssen.
Nach der Analyse muss – meist im Team – ein Kommunikationskonzept erarbeitet und schließlich umgesetzt werden. Das heißt nichts anderes, als dass es jetzt zur Sache geht: Anzeigen entwerfen und gestalten lassen, Werbung gezielt platzieren, Themen recherchieren, Termine setzen und einhalten, die Gesamtkoordination übernehmen und die Qualität der Maßnahmen sicherstellen.
Natürlich müssen Kaufleute für Marketingkommunikation kreative Köpfe sein. Aber das allein reicht nicht aus. Kaufleute für Marketingkommunikation planen und kalkulieren daher Projektbudgets und passen auf, dass die Maßnahmen die verabredeten Kosten nicht überschreiten. Darüber hinaus koordinieren sie Verträge für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und achten darauf, dass die relevanten rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation gibt es in der aktuellen Form seit 2006. Ihr Vorgänger, der/die „Werbekaufmann/-frau“, war auf die klassische Werbung beschränkt. Heute umfasst die Ausbildung auch Bereiche wie Dialogmarketing, Public Relations, Messen, Veranstaltungsorganisation, Sponsoring und Multimedia. Das bietet den Vorteil, dass man sich auf einen bestimmten Bereich spezialisieren kann, aber eben auch ein viel breiteres Wissen rund um Marketing und Kommunikation erwirbt. Kaufleute für Marketingkommunikation arbeiten in Agenturen oder in der Marketing- bzw. Kommunikationsabteilung von Unternehmen, Verbänden oder Non-Profit-Organisationen.
Wie die Berufsausbildung im täglichen Geschäft aussieht können Sie in diesem Kurzfilm von BR Alpha sehen.
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monate vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)