Ausbildungsprofil

Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Verordnung gültig seit August 2020

Berufsbild

Kaufleute für IT-System-Management beraten Kunden bei der Planung und Anschaffung von IT -Systemen. Hierfür ermitteln sie die speziellen Anforderungen der Kunden und entwickeln passende Konzepte für IT-Lösungen. Sie präsentieren IT-Produkte und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht, fertigen Kosten-Nutzen-Analysen an, erstellen Angebote, informieren Kunden über Finanzierungsmöglichkeiten, führen Vertragsverhandlungen und beschaffen die erforderliche Hard - und Software .
Darüber hinaus setzen sie Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz um und beraten Kunden. Außerdem sind Kaufleute für IT-System-Management in den Bereichen Marketing und Vertrieb tätig: Sie wirken beispielsweise an der Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen mit und ermitteln Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.