Ausbildungsprofil

Industrie-Isolierer/-in

Berufsbild

Industrie-Isolierer/innen stellen vorwiegend für große industrielle Anlagen beispielsweise in der chemischen Industrie, in Raffinerien, in Kraftwerken, in Müllverbrennungs­anlagen oder auf Schiffen Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen an Rohrleitungen, Behältern, Einbauten, Decken und Wänden her. Sie fertigen die dafür notwendigen Stütz- und Tragkon­struktionen, bringen sie an, wählen die Dämmstoffe aus, bringen sie in unterschiedlichen Techniken an und ummanteln die Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen. Isolierer/innen im Bereich der Industrie stellen auch Dämmungen für den Schall- und Brandschutz in Gebäuden und an betriebstechnischen Anlagen her.
Industrie-Isolierer/innen sind in der Lage, diese Arbeiten selbstständig anhand von technischen Unterlagen allein und in Kolonnen durchzuführen. Sie sind darüber hinaus befähigt, den Arbeitsumfang abzuschätzen und den Arbeitsablauf auf der Baustelle in Abstimmung mit anderen Gewerken sicherzustellen.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschulen

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Herbst- oder Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Hinweis: Die Abnahme der Zwischenprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie-und Handelskammer zu Dortmund. Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.