Ausbildungsprofil

Gestalter/-in für visuelles Marketing

Verordnung gültig ab August 2004

Berufsbild

Gestalterinnen und Gestalter für visuelles Marketing werden in vielen Bereichen gebraucht, in denen es darauf ankommt, Menschen durch visuelle Gestaltung anzusprechen und zum Kauf oder zur Kontaktaufnahme zu bewegen.
Ihre Arbeitsbereiche können Verkaufsförderung, Präsentation, Werbung, Events oder Promotion sein. Sie dekorieren Schaufenster, planen Veranstaltungen oder Verkaufsaktionen, um das Interesse potenzieller Kunden zu wecken. Bei der Entwicklung ihrer Gestaltungskonzepte nutzen sie aktuelle Trends und achten darauf, dass auch die Unternehmensphilosophie kommuniziert wird.
Sie verstehen sich darauf, Licht, Formen, Farben und andere Gestaltungselemente effektvoll einzusetzen. Zudem beschaffen sie Werkstoffe oder Präsentationsmittel unter Beachtung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte. Sie nutzen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme und führen Kalkulationen sowie Erfolgskontrollen durch.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Frühjahrstermin).
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen IHK-AkA

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine. Unter Prüfungstermine mündlich und praktisch finden Sie den möglichen Prüfungszeitraum sowie weiterführende Informationen.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.