Ausbildungsprofil

Fluggerätelektroniker/-in

Verordnung gültig seit August 2013

Berufsbild

Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in der Herstellung oder in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften und der Bundeswehr. Arbeitsbereich ist die gesamte Fluggerätelektronik vom einmotorigen Flugzeug über Hubschrauber, Linienmaschinen, Großraumtransporter bis zum Militärjet.
Fluggerätelektroniker/ Fluggerätelektronikerinnen arbeiten selbständig und im Team, kooperieren mit anderen Fachbereichen, verlegen und verbinden Steuer-, Signal- und Datenleitungen, bauen elektrische und elektronische Baugruppen zusammen, montieren und installieren Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik, prüfen und messen elektrische und elektronische Baugruppen und Geräte, stellen sie ein und wechseln sie aus, nehmen elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik in Betrieb, analysieren systematisch Fehler in der Mess- Steuer- und Regelungstechnik sowie in der elektrischen Antriebs- und Übertragungstechnik, nehmen Software zum Steuern und Regeln von Fluggerätkomponenten in Betrieb.

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Hinweis: Die Abnahme der Abschlussprüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein . Die Überstellung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer zu Köln.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.